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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 31.01.2008
Naturschutz in deutschen Meeresgebieten "verläuft im Sande"
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Abbau von Bodenschätzen in deutschen Meeresgewässern" erklärt Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin und naturschutzpolitische Sprecherin:

Der Nutzungsdruck auf die deutschen Meeresgebiete hat sich in den letzten Jahren noch einmal deutlich erhöht. Der Rohstoffabbau im deutschen Küstenmeer und in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist in den letzten Jahren stark gestiegen. So wurden in der Nordsee im Offshore-Bereich 2006 zirka 2,4 Millionen Tonnen Sand und Kies abgebaut (eine Verdreifachung gegenüber 1997), in der Ostssee waren es 2005 zirka 645.000 Tonnen.

Die Abbaugebiete liegen sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee zu großen Teilen oder vollständig in Vogelschutz- oder Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten (FFH-Schutzgebieten), also in nach europäischem Recht geschützten wertvollen Naturräumen.

Trotzdem findet der Natur- und Artenschutz in den Planungsprozessen kaum Berücksichtigung. Schwerwiegenden Einwänden des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurde - so die Bundesregierung - "weitgehend nicht gefolgt". Obwohl erhebliche Beeinträchtigungen der Nahrungshabitate von Schweinswalen, Kegelrobben und Seevögeln befürchtet werden, wurden neue Abbaufelder genehmigt.

Im Bereich der Nordsee werden die Ergebnisse des Auswirkungsmonitorings vom zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgehalten und ohne Einbeziehung des BfN begutachtet - das ist ein unverhohlener Affront gegen den Naturschutz. Eine Überwachung der Einhaltung von Naturschutzauflagen kann so nicht stattfinden. Hinweise des BfN auf Verstöße verlaufen sprichwörtlich "im Sande".

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt, dass der Natur- und Artenschutz in den Meeresgebieten deutlich gestärkt werden muss.

So müssen die zuständigen Naturschutzbehören dringend zu einer Einvernehmensbehörde aufgewertet werden. Nur so kann verhindert werden, dass Abbaugenehmigungen erteilt werden, die negative Folgen für die biologische Vielfalt entfalten - wie sie zum Beispiel im FFH-Gebiet "Sylter Außenriff" durch das BfN festgestellt wurden.

Wir unterstützen die an die EU-Kommission gerichtete Beschwerde der Umweltverbände gegen die Eingriffe in das FFH-Gebiet "Sylter Außenriff" und das Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht". Diese Eingriffe verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht. Wenn Deutschland zu Recht weltweit verstärkte Anstrengungen für den Natur- und Artenschutz einfordert, dann muss es auch als Vorbild vorangehen, anstatt den Schutz der biologischen Vielfalt in deutschen Meeresgebieten weiter zu verschlechtern.

Kleine Anfrage 16/7596




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