Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Die Bundesnetzagentur verfügt über ein gut funktionierendes System der Marktüberwachung. Sie kontrolliert Elektrogeräte in Verkaufsstellen - beispielsweise auf die gesetzlich geregelte elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Das UBA ist im Bereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) unter anderem dafür zuständig, Verstöße der Hersteller von Elektrogeräten gegen die Registrierungspflicht bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die Hersteller der Elektrogeräte sind verpflichtet, sich bei der EAR anzumelden und erhalten eine Registrierungsnummer. Diese Nummer müssen die Hersteller auf den Lieferpapieren angeben. Bei den Kontrollen der Elektrogeräte, erfasst die Bundesnetzagentur routinemäßig künftig auch die Registrierungsnummer. Anhand dieser lässt sich ermitteln, welcher Hersteller ein Elektrogerät das erste Mal auf den deutschen Markt gebracht hat. Das Fehlen der Nummer begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem ElektroG. Die Bundesnetzagentur informiert darüber künftig das UBA und macht die Beweissicherung. Das UBA kann Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Kooperation effizienter verfolgen. Hinsichtlich der Beweissicherung fallen doppelte Tätigkeiten weg. Informationen zur Bundesnetzagentur finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de; zur Stiftung EAR unter www.stiftung-ear.de. Dessau-Roßlau, 08.01.2008
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |