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Der neue Entwurf zur EU-Weinmarktordnung lässt unter der Bezeichnung "Wein" nur noch die Erzeugnisse aus Traubenwein zu. Damit würden traditionelle Produktnamen wie etwa "Apfelwein", "Erdbeerwein", "Holunderwein" und "Kirschwein" oder auch regional bekannte Produkte wie der hessische "Äppelwoi" sterben. Eine solche überzogene eingeschränkte Kennzeichnung halten wir für Blödsinn und sehr irritierend vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese Begriffe seit Jahrhunderten kennen. Wir werden uns mit Nachdruck für eine generelle Neufassung der Vorschläge zur EU-Weinmarktordnung einsetzen. Über die Probleme der Kennzeichnung hinaus werden wir uns im Gegensatz zur EU-Kommission für eine Sicherung des traditionellen, handwerklichen und qualitätsorientierten Weinbaus einsetzen. Auch die Bundesregierung muss sich in Brüssel mit aller Kraft in diesem Sinne stark machen. Am kommenden Montag wird sich der Agrarausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung in Brüssel für die Beibehaltung deutscher Obstweintraditionen einsetzen und die Probleme der Weinmarktordnung mit EU-Kommission, EU-Parlament und Verbänden diskutieren.
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