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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | ECO-News Deutschland, D-81371 München |
Rubrik: | Gesundheit & Wellness Datum: 30.09.2007 |
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Resolution der DO-G zur Bekämpfung der Vogelgrippe |
(Geflügelpest oder Hoch Pathogene Aviäre Influenza) |
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Die Teilnehmer der 140. Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft in Gießen 2007 sind tief besorgt über die geplante Novelle der "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-VO)". Sie befürchten, dass mit dem vorliegenden Entwurf einer neuen Geflügelpest-VO eine wichtige Chance verpasst wird, grundlegende Erkenntnisse aus den Geflügelpest-Ausbrüchen der vergangenen Jahre in Mitteleuropa in eine verbesserte Bekämpfungsstrategie umzusetzen.
Die hoch pathogene Geflügelpest (HPAI H5N1) grassiert nach wie vor in Mitteleuropa und hat im Sommer 2007 erstmals auch bei einer im Bestand bedrohten Wildvogelart, dem Schwarzhalstaucher, schwere Verluste verursacht. Der vorliegende Entwurf der Geflügelpest-VO schreibt die wenig wirkungsvolle Vorgehensweise der Seuchenbekämpfung der letzen Jahre fort und ignoriert neue Erkenntnisse aus dem Ausbruchsgeschehen bei Wild- und Hausgeflügel.
Die gravierendsten Mängel des Entwurfs für eine neue Geflügelpest-VO sind:- Die in der Geflügelpest-VO vorgesehene, restriktive Definition von "Wildvögeln im Sinne der Verordnung" schließt die meisten Vogelordnungen aus, darunter die Lappentaucher, die rund 90% (294 von 326) der gestorbenen Wildvögel im Sommer 2007 stellten. In der Verordnung müssen aber alle potentiell betroffenen Wildvogelarten berücksichtigt werden.
- Die epidemiologischen Untersuchungen bei Geflügelpest-Ausbrüchen sind im Verordnungs-Entwurf unzureichend geregelt. Bei keinem der bisherigen Geflügelpest-Ausbrüche wurde der Öffentlichkeit eine zufriedenstellende epidemiologische Analyse vorgelegt. Dringend erforderlich ist eine umfassende epidemiologische Begleituntersuchung der Seuchenausbrüche - einschließlich der Überprüfung aller denkbaren Alternativen zum Antransport- und Eintragsweg des Erregers. Die zuständigen Veterinärbehörden und Fachlabore müssen dazu verpflichtet werden, umfassende Untersuchungen durchzuführen, zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Diese Untersuchungen müssen mindestens Informationen zu Art, Alter, Geschlecht, Kondition, Todesumstände und Krankheitsverlauf umfassen und ebenso die Möglichkeiten des Virentransportes, -eintrages und -austrages an den Ausbruchsorten beleuchten
- Das grundsätzliche Freilaufverbot für Geflügel, das in der Verordnung weiterhin vorgesehen ist, basiert auf der Annahme, dass Kontakte zwischen Wildvögeln und Geflügel der wichtigste Eintragsweg für Geflügelpest-Erreger in Hausgeflügelbestände sind. Es wird dabei ignoriert, dass (1) der weitaus größte Teil aller Geflügelpest-Ausbrüche in Mitteleuropa in aufgestallten und von Wildvögeln vorschriftsmäßig isolierten Geflügelhaltungen stattgefunden hat, und (2) ein weltweites Monitoring von Wildvögeln mit inzwischen 350.000 untersuchten Proben gezeigt hat, dass die Prävalenz von Erregern der hoch pathogenen Geflügelpest in Wildvogelbeständen extrem gering (und an klinisch unauffälligen Vögeln bisher nicht nachweisbar) ist. Da das Risiko durch Freilaufhaltung entsprechend gering ist, sollte das Freilaufverbot auf die Umgebung von Geflügelpestausbrüchen beschränkt werden.
Die Teilnehmer der Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft fordern die verantwortlichen Politiker, insbesondere das Bundesministerium für Verbraucherschutz und den Bundesrat auf, diesen Verordnungsentwurf zurückzuziehen oder entsprechend zu überarbeiten und bieten hierzu auch die in Reihen der DO-G vorhandene wissenschaftliche Expertise an.
Gießen, den 30. September 2007
V.i.s.d.P.: Dr. Wolfgang Fiedler, Prof. Dr. Franz Bairlein
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