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Wir kritisieren mit Nachdruck, dass die Länder sowohl die Haftungsregelungen als auch das Standortregister einschränken wollen. Diese Schlechterstellung ist höchst fahrlässig und lässt die Landwirte ins offene Messer laufen. Landwirte und Verarbeitungsbetriebe fordern eine praktikable und klare Lösung, auch für Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen unter 0,9 Prozent. Wir fordern einen so genannten "Prozessschwellenwerte". Danach müssen Landwirte eine komplette Entschädigung erhalten, wenn ihre Ernteprodukte sosehr verunreinigt sind, dass diese nicht verkäuflich sind. Nicht zu akzeptieren ist auch, warum die Länder der Regelungen zu den die Privatabsprachen mit denen wichtige Schutzregelungen im Gentechnik-Gesetz unterlaufen werden können, zustimmen. Bundesländer und Bundesregierung sind sich hier ihrer Verantwortung nicht bewusst und setzen mit ihrer Entscheidung Mensch, Umwelt und die gentechnikfreie Produktion aufs Spiel. Positiv bewerten wir, dass sich die Länder nicht gefallen lassen wollen, dass die Regierung ihnen unter dem Deckmäntelchen der Forschungserleichterung die Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten einschränken will. Die Länder haben hier scheinbar aus den Erfahrungen gelernt. Sie wollen nicht zur Verantwortung gezogen werden bei Verunreinigungsskandalen oder wenn Gentech-Produkte wie MON810 aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Die Regierung ist aufgefordert, hier auf die Ratschläge der Fachleute in den Ländern, die mit den Problemen bei Verunreinigungen konfrontiert sind, zu hören. Wir fordern den Bundesrat auf, sich in seiner noch anstehenden Stellungnahme zur guten fachlichen Praxis mehr für die Sicherung der gentechnikfreien Produktion einzusetzen und den von Seehofer vorgelegten Verordnungsentwurf, der in unseren Augen ein Vorschlag zur "schlechten fachlichen Praxis" ist, noch in wesentlichen Punkten zu verbessern. Zum Beispiel, die völlig unzureichenden Mindestabstände von 150 beziehungsweise 300 Metern zu erhöhen. Auch den Imkern, als Hauptbetroffene des Gentechnikanbaus, verwehrt der Bundesrat einen entsprechenden Schutz im Gentechnikgesetz.
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