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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 11.09.2007
ödp protestiert gegen EU-Richtlinienentwurf zum Schutz geistigen Eigentums
Schmidt: "Jetzt den Änderungsantrag des EU-Parlaments unterstützen"
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) unterstützt den Änderungsantrag vom April dieses Jahres zum Richtlinienentwurf für den Schutz geistigen Eigentums (2005/0127 (COD) ).

Dieser Änderungsantrag erhält neue Aktualität, denn der Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs setzt Kommission und Parlament unter Druck, noch vor der Regierungskonferenz in Lissabon am 18.10.2007 zu einer Einigung zu gelangen.

Die EU-Kommission will alle Verletzungen geistigen Eigentums mit Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen bis zu 4 Jahren verfolgen. "Dies bedeutet", so Cornelia Schmidt, stellvertretende Bundesvorsitzende der ödp, "dass Landwirte vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in ärmeren Regionen der EU, die zur Sicherung ihrer Ernährung die hohen Lizenzgebühren für die Wiederaussaat patentierten Saatguts verweigern, kriminalisiert würden. Und das, obwohl das Menschenrecht auf Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) vorrangig vor dem Patentrecht ist."
"Ähnliche Probleme", so Schmidt, "würden bei Medikamenten für Länder entstehen, deren Bürger aus Armut die Preise der Originalpräparate nicht zahlen können. So erlaubt eine Ausnahmeregelung des TRIPS-Patentabkommens der Welthandelsorganisation WTO, Ländern wie Brasilien und Indien eine preiswerte Generikaproduktion (Medikamente mit gleichem Wirkstoff) unter Verletzung des Patentrechts der Originalmedikamente. Der Richtlinienentwurf würde die Generikaproduzenten für diese Staaten trotzdem mit Strafe bedrohen, selbst ohne Anzeige des Originalherstellers."
Die EU-Kommission übersehe, dass jedes Volk ein Recht auf seine Existenzmittel, auf alle lebensnotwendigen Güter habe. Dieses gleich in zwei Menschenrechtsverträgen der Uno gesicherte Recht sei vorrangig.
Mit einem Rechtsstaat unvereinbar, erläutert ödp-Politikerin Schmidt, sei außerdem Art. 7 des Entwurfs, wonach die Anzeigeerstatter in "gemeinsamen Ermittlungsgruppen" auf Art und Richtung der polizeilichen Arbeit Einfluss nehmen dürften. Dies habe auch die Rechtsabteilung des Max-Planck-Instituts in deutlichen Worten kritisiert.
Daher, so Schmidt, fordere die ödp alle Bürger auf, den Änderungsantrag des Parlaments zu unterstützen. Dieses wolle die Richtlinie auf Marken- und Urheberrechte beschränken und das Patentrecht ausklammern. Das Parlament wolle außerdem die private Einflussnahme auf die polizeiliche Arbeit verbieten sowie den vorsätzlichen Missbrauch des Strafrechts zum Schutz geistigen Eigentums unter Strafe stellen.


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