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Am 31. Juli hatte das Verwaltungsgericht Potsdam drei Musterklagen gegen den geplanten Luft-Boden-Schießplatz Wittstock stattgegeben und die Betriebserlaubnis aufgehoben. Wenn Minister Jung jetzt ankündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen, vertut er die Chance, einen inzwischen 15 Jahre dauernden Konflikt zum Vorteil aller Beteiligten zu lösen. Statt im Unterschied zu seinen Vorgängern Struck und Scharping in Sachen Wittstock Klugheit und Mut im Amt zu zeigen, treibt er deren Halsstarrigkeit auf die Spitze. Der Minister verkennt, dass der Übungsplatz Wittstock für die Einsatzfähigkeit der Bundesluftwaffe keineswegs unverzichtbar ist, für die Regionalentwicklung aber ausgesprochen schädlich wäre. Der Minister verweigert sich der Einsicht, dass die Inbetriebnahme des Übungsplatzes juristisch auf viele Jahre nicht durchsetzbar ist und in drei Bundesländern auf allen politischen Ebenen massiv abgelehnt wird. Würde sich die Bundeswehr in ihren Einsatzgebieten so gegenüber der einheimischen Bevölkerung verhalten wie das Ministerium gegenüber der Region, dann hätte sie dort schon längst mit veritablen Aufständen zu tun.
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