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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 17.07.2007
Genhofer für BASF-Kartoffel
Zustimmung von Minister Seehofer zur Anbauzulassung der antibiotikaresistenten gentechnischveränderten BASF-Kartoffel Amflora
Anlässlich der Zustimmung von Minister Seehofer zur Anbauzulassung der antibiotikaresistenten gentechnischveränderten BASF-Kartoffel Amflora erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Deutschland hat mit Landwirtschaftsminister Seehofer der BASF-Kartoffel Amflora zugestimmt und sich gegen die Bedenken der WHO, der EU-Arzneimittelzulassungsbehörde wie auch gegen die Vereinbarungen der EU-Freisetzungsrichtlinie gestellt, keine antibiotikaresistenten Pflanzen mehr zuzulassen. Klar ist: Damit lässt "Genhofer" den Verbraucher- und Umweltschutz und auch die Anliegen der Bauern für die Interessen der Agro-Industrie über die Klinge springen.

Mit der Stimme von Seehofer im Agrarministerrat hat Deutschland das erste Mal seit 1998 dem kommerziellen Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze zugestimmt. Seinerzeit stimmte ebenfalls Seehofer - in seiner damaligen Funktion als Gesundheitsminister - für die Zulassung von MON810-Mais. Nicht genug, dass Seehofer bereits unter dem Deckmantel von Freisetzungsexperimenten der BASF den Vermehrungsanbau der Gentech-Kartoffel ermöglichte. Nun breitet er der BASF-Kartoffel auch noch auf EU-Ebene den roten Teppich aus.

Seehofer betreibt seine üblichen Jedem-nach-dem-Mund-Reden-Rhetorik und verkauft seine verbraucherfeindliche Politik mit der Behauptung, dass er sich dafür einsetzen will, Amflora nicht in die Lebens- und Futtermittelkette geraten zu lassen. Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, denn schließlich hat Amflora - selbst wenn die EU-Kommission den Anbau zulassen wird - damit noch keine EU-rechtliche Genehmigung als Lebens- und Futtermittel. Gleichzeitig haben der immer noch nicht beendete Gen-Reis-Skandal, die Verunreinigungen mit illegalem Gen-Mais oder auch die in Brandenburg aktuell ohne Zulassung ausgebrachten MON 810-Pflanzen zur Genüge die Unfähigkeit bewiesen, diese Technologie unter Kontrolle zu halten.

Noch nicht einmal die Stärkeindustrie kann Verunreinigungen grundsätzlich ausschließen, da Kartoffeln zu Lebensmittelzwecken und Industriezwecken gemeinsam verarbeitet werden. Darüber hinaus gelten die Risiken für die Umwelt und die gentechnikfreie Produktion unabhängig davon, ob eine gentechnisch veränderte Pflanze zu Lebens- und Futtermittelzwecken angebaut wird oder zu industriellen Zwecken.

Elf EU-Länder - Österreich, Malta, Luxemburg, Lettland, Italien, Griechenland, Zypern, Dänemark, Polen, Ungarn und Irland - haben verhindert, dass eine qualifizierte Mehrheit für die Zulassung stimmte: Da aber auch keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen ist, kann die EU-Kommission im Alleingang entscheiden. Und bisher hat die EU-Kommission in derartigen Fällen immer im Sinne der Interessen der Agro-Industrie entschieden.


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