Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Doppelt gemoppelt wird in diesem Fall nicht besser: Zum zweiten Mal hat die große Koalition die Chance für ein unbürokratisches und wirksames Verbraucherinformationsgesetz vergeben. Dass das vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz sogar die bisherigen Rechte auf Information in Bund und Ländern einschränkt und somit verschlechtert, bestätigten zudem auch die Fachleute in der Anhörung des Verbraucherausschusses am 13. Juni. Das Gesetz ist voller Löcher und Ungereimtheiten. Der Anwendungsbereich ist zu klein, die Ausschlussgründe sind zu vielfältig, die Antwortfristen zu lang, vor allem aber bleibt der Gesetzentwurf ein Geheimniskrämereigesetz. Es gibt keinen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen, obwohl viele Informationen nur dort vorliegen. Auch gegenüber Behörden besteht zum Beispiel bei (Finanz) Dienstleistungen und wirtschaftlicher Täuschung kein Informationsanspruch. Finanzskandalen wie die der sogenannten "Göttinger Gruppe" wird es also auch in Zukunft geben. Durch ungewöhnlich große Schutzwälle bei sogenannten Betriebs- und Geschäftsgeheinmissen wird dem Informationsanspruch ein weiterer Riegel vorgeschoben. Die Unternehmen sind weitestgehend geschützt, sie dürfen ungeprüft selbst bestimmen, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Verbraucherinteressen werden nicht einmal abgewogen. Ein Unding ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Gebühren regelrecht abgehalten werden, Informationen nachzufragen: Eine Gebührenobergrenze gibt es nicht, hohe Finanzbelastungen drohen dem, der Auskunft begehrt. Lange Wartezeiten von etwa drei Monaten müssen von den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kauf genommen werden - bis dahin ist die fragliche Ware längst verzehrt. Das Ziel von Minister Seehofer, den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein scharfes Schwert bei Gammelfleischskandalen zu verschaffen, ist gescheitert: Ob billige Importe in deutsches Edelfleisch umbenannt werden oder abgelaufenes Gammelfleisch in frische Supermarktware umetikettiert wird - der Verbraucher erfährt auch in Zukunft kaum etwas davon. Sämtliche Vorschläge der Grünen, den Gesetzentwurf nachzubessern, wurden ausgeschlagen. Zuletzt der Antrag der Grünen, der die wesentlichen Lücken schließt. Zuvor der grüne Gesetzentwurf auf Bundestags-Drucksache 16/199. Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Offenbar fehlt der Bundesregierung der politische Wille für mehr Verbraucherrechte.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |