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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 04.07.2007
Bundesverfassungsgericht zu Nebenjobs der Bundestagsabgeordneten:
"Wir begrüßen die Offenlegung der Abgeordneteneinkünfte."
Karlsruhe/Mainz. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte aus Nebenjobs in Zukunft offen legen müssen. "Insbesondere Abgeordnete, die z.B. als Industrieberater tätig sind, müssen sich die Fragen gefallen lassen, welchem Herren sie dienen wollen: Der Wirtschaft oder dem Bürger", so ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler.

Er betont, dass diese Entscheidung zu mehr Transparenz führt, wem die Abgeordneten wirklich verpflichtet sind. Moseler weiter: "Eigentlich ist es kaum vorstellbar neben eine Abgeordnetenmandat, wenn man es gewissenhaft ausfüllt, noch weitere Tätigkeiten anzunehmen." Moseler fordert außerdem, dass auch die Tätigkeiten von Abgeordneten in Aufsichtsräten von großen Industrieunternehmen unterbunden werden müssten, damit diese wirklich frei und unabhängig entscheiden können.


Dr. Claudius Moseler
Generalsekretär
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Neckarstr. 27-29
55118 Mainz
Tel.: 06131/67 98 20
Fax: 06131/67 98 15
e-mail: claudius.moseler@oedp.de
Internet: www.oedp.de




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