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Nicht immer gilt "Viel hilft Viel". Schon heute könnte mit den von der Bundesregierung eingesetzten Geldern für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mehr Klimaschutz erreicht werden. Denn die Durchführung der geförderten energetischen Sanierungsmaßnahmen ist oft sehr mangelhaft. Die Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen von einem unabhängigen Sachverständigen wäre deshalb zwingend notwendig. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die hohe Nachfrage im vergangenen Jahr nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in diesem Jahr nicht mehr weiter anhält. Hier zeigen sich schon die Reaktionen auf die Mehrwertsteuererhöhung sowie die erheblichen Preiserhöhungen der Baustoffindustrie und des Baugewerbes. Was heute unzulänglich gedämmt wird, verschleudert in den nächsten cirka 50 Jahren unnötig Heizenergie. Mit der aktuellen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung verschlafen, die Energiestandards der Gebäude zu verschärfen. Für Neubauten fordern wir eine Effizienzsteigerung von heute durchschnittlich 100 auf 60 kWh/m2 im Jahr und für Altbauten von heute durchschnittliche 250 auf 100 kWh/m2 im Jahr. Auch der Energieausweis als Bedarfsausweis hätte hier Anreize geben können, aber die Bundesregierung zog es vor den nicht aussagekräftigen Verbrauchsausweis zu zulassen. Wenn nun, wie vom Bundesrat gefordert, der Energieausweis noch nicht einmal den potenziellen Mietern und Käufern vorgelegt werden muss, dann bleibt die Frage offen, welche Funktion ein Energieausweis überhaupt haben soll. Klimaschutz funktioniert nicht nur durch Wärmedämmung, vielmehr braucht es eine nachhaltige, ökologische Baupolitik mit verschiedenen Bausteinen und Anreizen.
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