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Im Umweltausschuss des Bundestags haben sich heute CDU/CSU, SPD und FDP auf deutliche Verschlechterungen des Bundesimmissionschutzrechts verständigt. Werden diese Vorhaben auch vom Parlament abgesegnet, dann werden es Anwohner von Industrie- und Landwirtschafts-Betrieben künftig schwerer haben, sich gegen Lärm und andere gesundheitsschädliche Auswirkungen solcher Anlagen zu wehren. Die bisher vorgesehene obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung wird für viele Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe aufgehoben. Mussten die Anwohner etwa bisher bei einer Hühnerfarm mit 20.000 Hennen an der Anlagengenehmigung durch einen Erörterungstermin obligatorisch beteiligt werden, so dürfen sie nun erst ab einer Größe von 40.000 mitreden, und auch das nur, wenn die Genehmigungsbehörde das für erforderlich hält. Die schwarz-rote Bundesregierung begründet die beabsichtigte Einschränkung des Umweltschutzes damit, dass die Genehmigungsverfahren beschleunigt und entbürokratisiert werden müssten. Dem hat der von der Regierung selbst berufene Sachverständigenrat für Umweltfragen im Vorfeld der heutigen Debatte in einem Sondergutachten deutlich widersprochen. Schon heute, so die Umweltweisen, sind die deutschen Genehmigungsfristen mit die kürzesten in Europa. Weitere Verfahrensbeschleunigungen drohten zu Lasten der Erfordernisse des Umweltschutzes gehen. Wenn die Bundesregierung beim Bundesimmissionschutz nun Gewerbeinteressen so klar gegen Umweltschutzinteressen positioniert, dann ist das leider auch ein sehr schlechtes Signal für das große Vorhaben eines Umweltgesetzbuches. Immerhin sind die Immissionschutzgesetze ein Kernbestandteil der Umweltgesetzgebung. In der SPD jammern derzeit viele darüber, dass sie in der großen Koalition gegenüber der Partei der Kanzlerin so schwach wahrgenommen werden. Wenn die Sozialdemokraten das Erbe von Rot-Grün so billig verschleudern, wie bei der jetzt beabsichtigten Änderung des Bundesimmissionschutzes, müssen sie sich über ihre Imageschwäche nicht wundern.
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