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Noch vor wenigen Wochen haben die Verbraucherminister aus NRW und Baden-Württemberg das Verbraucherinformationsgesetz heftig kritisiert und Verschärfungen verlangt. Doch statt sich nun dafür einzusetzen, dass das Gesetz nachgebessert wird und für die Rechtsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen Sorge zu tragen, werden neue Hürden aufgebaut, vorgeblich um den Behörden Arbeit zu ersparen. Entgegen den bisherigen Erfahrungen mit Informationsfreiheitsgesetzen behaupten die Bundesländer Mehrkosten und fordern, dass Auskünfte über Rechtsverstöße der Unternehmen kostenpflichtig sein sollen. Um Antragstellerinnen und Antragsteller abweisen zu können, soll sogar der direkte Verweis an Unternehmen möglich sein, ohne dass dort eine Pflicht zur Auskunft besteht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden gegen eine Gummiwand laufen, wenn sie sich auf das Verbraucherinformationsgesetz berufen. Die Länder zeigen einmal mehr, dass sie ihre Verbraucherschutzaufgaben nicht nur bei der Finanzierung der Verbraucherzentralen nicht erfüllen, sondern auch in Gesetzgebungsverfahren ignorieren. Der föderale Staat erweist sich hier als Versager, nicht als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Die Entschließung zur Öko-Verordnung geht immerhin in die richtige Richtung. Doch sollten die Länder auch hier ihre Forderungen weiter präzisieren: Eine partielle Zulassung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, schnelllöslichen Mineraldüngern und gentechnisch veränderten Lebensmittelzusatzstoffen im ökologischen Landbau ist in keinem Fall akzeptabel und muss verhindert werden. Minister Seehofer macht es sich mal wieder zu leicht: Den Eckpunkten zur EU-Öko-Verordnung zuzustimmen, obwohl die Forderungen von Bundestag, Bundesrat und deutscher Bio-Branche nicht ausreichend berücksichtigt wurden, in der Hoffnung, er könne das Thema aus der deutschen Ratspräsidentschaft heraushalten, geht an der Realität vorbei. Der Bundesrat sollte den Dank, den er der Regierung für ihr Engagement ausgesprochenen hat, bis Freitag besser noch einmal überschlafen.
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