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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 11.05.2007
Sofortiger Anbau-Stopp von Genmais gefordert
Anlässlich des Stopps des Verkaufs der Gen-Maissorte MON 810 durch das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und des Eilentscheides des Augsburger Verwaltungsgerichtes erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Der Eilentscheid ist nicht nur ein großer Erfolg für die Imker, die ihren Honig vor gentechnisch veränderten Pollen schützen wollen. Das Urteil fordert einen deutlich verbesserten Schutz der Lebensmittelerzeugung vor gentechnischer Kontamination.

Minister Seehofer hat die Gefahren der Agrogentechnik nicht weiter ignorieren können und den Verkaufsstopp des Gen-Mais MON 810 nun endlich angeordnet. Doch die Weisung an Monsanto kommt viel zu spät nach dem Aussaatzeitpunkt und ist rechtlich möglicherweise anfechtbar.

Nach dem Stopp des Verkaufs dieser einzigen in Deutschland für den kommerziellen Anbau zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanze Bt MON 810 des Konzerns Monsanto muss es weitere Konsequenzen geben.

Wie in der Schweiz brauchen wir in Deutschland erst eine unabhängige Risikobewertung und ein 5-jähriges Moratorium, wie es auch die SPD-Fraktion gefordert hatte. Landwirtschaft, Menschen, Tiere und Umwelt dürfen nicht weiter zu unfreiwilligen Versuchskaninchen der Industrie gemacht werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit drückt sich klar aus: Da "ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt", werde "die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet".

Es kann nicht sein, dass trotz der eindeutigen Gefahrenwarnung dieser Gen-Mais auf unseren Ackerflächen wachsen darf und weiter Umwelt und Imker gefährdet. Denn Honig, der mit diesen Pollen verunreinigt wird, darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Wir fordern:
  • sofortiger Stopp des Anbaus von Gen-Mais Bt MON 810, nicht nur ein Verbot des Handels, und der weiteren Verwendung von MON 810 als Futter- oder Lebensmittel,
  • ein Moratorium, das den Anbau von Gentechnikpflanzen grundsätzlich aussetzt,
  • unbedingte Beibehaltung des heutigen Gentechnik-Gesetzes.



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