Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Das neue Gesetz - in Verbindung mit der EU-Detergenzienverordnung - bringet für den Umwelt- und Verbraucherschutz wichtige Verbesserungen: So kommt der Umwelt zu Gute, dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen umweltbelastenden waschaktiven Tenside vollständig biologisch abbaubar sein müssen. Der Verbraucherschutz erhöht sich, da eine bessere Deklaration der Inhaltsstoffe dieser Mittel vorgeschrieben ist. So sind auf der Verpackung Konservierungsmittel - unabhängig von ihrer Konzentration - aufzuführen; Duftstoffe, die Allergien fördern oder auslösen können, sind ab einer Konzentration von 0,01 Prozent im Produkt namentlich zu kennzeichnen. Die konkreten Informationen über alle Inhaltsstoffe der für den privaten Bereich bestimmten Wasch- und Reinigungsmittel müssen die Hersteller zudem im Internet veröffentlichen. Dafür müssen die Hersteller der Wasch- und Reinigungsmittel nicht mehr die Rezeptur ihrer Mittel beim UBA registrieren lassen. Das bedeutet den endgültigen Abschied von der mehrstelligen, so genannten "UBA-Nummer" auf der Verpackung. Sie belegte, dass die Rezeptur des Mittels beim UBA hinterlegt ist. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz regelt seit über 30 Jahren die Anforderungen zur Umweltverträglichkeit und Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Wesentlicher Bestandteil des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 1987 war die Pflicht der Hersteller, die Zusammensetzung der Wasch- und Reinigungsmittel dem Umweltbundesamt mitzuteilen und die "UBA-Nummer" auf der Verpackung sichtbar zu machen. Diese Informationen sind mit Inkrafttreten des neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes für mehr Verbraucherschutz - insbesondere zur Beratung bei Vergiftungsnotfällen - beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu hinterlegen. Das neue Gesetz passt die bisher in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der seit 8. Oktober 2005 geltenden EU-Detergenzienverordnung (EG/648/2004) an. Es hält dabei jedoch die bisher erreichten Umweltschutz-Standards für rein national geregelte Produkte - etwa Körperpflegemittel - aufrecht. Weitere Informationen zum neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/waschmittel/index.htm Weitere Fragen zu dieser Thematik beantwortet das Umweltbundesamt - Email: detergenzien@uba.de Dessau, den 4.5.2007
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |