Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
"Wachstum und Verantwortung" lautet das Motto des Programms der einjährigen deutschen G8-Präsidentschaft 2007. Die deutsche Agenda will "der besonderen Verantwortung" der acht führenden Industrienationen "für verlässliche und tragfähige Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft gerecht" werden und "das Engagement der G8 für die benachteiligten Teile der Weltbevölkerung" stärken. Hehre Worte aus einem Land, dessen globale Politik und ökonomische Entscheidungen sich nicht immer nur positiv auf die Menschenrechte ausgewirkt haben. Das Menschenrecht auf Wasser taucht im Programm der deutschen Ratspräsidentschaft gar nicht auf - obwohl die Bundesregierung 2003 den G8-Afrika-Wasseraktionsplan unterzeichnet hat. Der Plan soll dazu beitragen, das Wasser-Millenniumsentwicklungsziel bis 2015 zu verwirklichen. Das Menschenrecht auf Wasser Das Menschenrecht auf Wasser ist im Internationalen Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte festgeschrieben. Danach hat jeder Mensch ein Anrecht auf ausreichend vorhandenes, ungefährliches, physisch zugängliches und erschwingliches Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch sowie Anspruch auf ein funktionierendes Wasserversorgungssystem. Obwohl über 155 Staaten, so auch Deutschland, den Internationalen Pakt unterschrieben haben, wird das Recht auf Wasser tagtäglich auf vielfältige Weise missachtet und verletzt - auch und gerade durch die deutsche Wasserpolitik. Eine große Zahl von international agierenden Konzernen wie Bayer oder Siemens sind in Deutschland beheimatet. Ihre Tätigkeiten im Ausland finanzieren private und staatliche Banken wie die Westdeutsche Landesbank (WestLB) oder die Deutsche Bank. Damit ihre Geschäfte im Wasserbereich auch in Entwicklungsländern blühen, wirbt die deutsche Entwicklungspolitik für die Liberalisierung und Privatisierung des Wassermarkts. Die deutsche Wasserpolitik - für wen? Mit dem Argument, die Armut bekämpfen zu wollen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) gezielt Projekte, die hauptsächlich deutschen Konzernen zugutekommen. Oft genug sind überhöhte Monopolpreise, niedrige Qualitätsstandards und Löhne sowie eine zerstörerische Ausbeutung der Ressource Wasser die Folge. Und dies, obwohl das 2006 erarbeitete BMZ-Sektorkonzept Wasser - eine Leitlinie deutscher Wassersektorpolitik - festhält, dass "die Entwicklungszusammenarbeit (...) zur Realisierung des Menschenrechts auf Zugang zu Trinkwasser und sanitärer Basisversorgung" beiträgt. "In ihrem Aktionsplan für Menschenrechte bekennt sich die Bundesregierung zur Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte." (1) Das Menschenrecht auf Wasser soll jedoch vorzugsweise mittels privater deutscher Unternehmen umgesetzt werden. Im Sinne einer "schleichenden Privatisierung" (2) gehen auch die europäischen Wasserinitiativen vor. 2002 erarbeitete die Europäische Kommission zusammen mit den europäischen transnationalen Wasserkonzernen, allen voran Suez, RWE's Thames Water und Vivendi, beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg die "European Water Initiative". Damit die Konzerne in den Entwicklungsländern die Menschen mit Wasser versorgen, wurden seither rund 1,4 Milliarden Euro aus verschiedenen Töpfen des EU-Entwicklungshaushalts in öffentlich-private Partnerschaften im Wassersektor umgeleitet. Zusätzlich beschloss die Kommission 2004 einen neuen Vorschlag für einen Wasserfonds der EU für die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, der über 500 Millionen Euro verfügt - umgewidmete Mittel des EU-Entwicklungshaushalts. Eine enge Zusammenarbeit des Wasserfonds mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), die den EU-Mitgliedstaaten gehört, ist angestrebt. Die EIB vergibt vorwiegend Kredite an europäische Konzerne und an öffentlich-private Partnerschaften, darunter an einige der umstrittensten Wasserprivatisierungsprojekte, wie in Buenos Aires und Córdoba. Staaten haben Pflichten Das Menschenrecht auf Wasser formuliert auch weitreichende Staatenpflichten: - Kein Staat und keine staatliche Institutionen dürfen außerhalb des eigenen Territoriums die Menschenrechte verletzen. Dies gilt etwa für Entwicklungsprojekte wie den Bau von Staudämmen oder Subventionen für landwirtschaftliche Exporte. - Alle Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtspakte müssen sicherstellen, dass in ihrem Land beheimatete Unternehmen nicht zur Verletzung der Menschenrechte in anderen Ländern beitragen. - Reiche Staaten müssen ärmeren dabei helfen, die Rechte derjenigen Menschen umzusetzen, die gegenwärtig keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Ein Beispiel dafür, dass Deutschland diese Staatenpflichten verletzt, ist die Beteiligung der WestLB am Bau einer neuen Erdölpipeline in Ecuador. Während des Baus der 500 Kilometer langen Pipeline für schwere Rohöle, von den Förderregionen im Amazonasgebiet über die Anden bis hin zur Pazifikküste, ist es immer wieder zu technischen Zwischenfällen gekommen. Die Folge: Grundwasser, Böden und Flüsse wurden verseucht. Die WestLB ist eine der Hauptgeldgeberinnen des OCP-Projekts. Da das Bundesland Nordrhein-Westfalen zu über einem Drittel an der Bank beteiligt ist, hat der deutsche Staat die Mitverantwortung für alle Menschenrechtsverletzungen in Ecuador zu übernehmen. Deutschland ist ein wichtiger Akteur in der WTO und der Weltbank. Deshalb hat es auch mitzuverantworten, dass ein von der Weltbank finanziertes Goldunternehmen in Teberebie/Ghana 700 Menschen Zugang zu Land und zu Wasser verweigert. Alle nahe gelegenen Bäche und Flüsse sind durch giftige Substanzen, die von den Schutthalden ausströmen, verschmutzt. "Wir müssen nun mehrere Kilometer gehen, um Wasser zu finden. Einigen bleibt sogar nur die Wahl, sich Geld zu besorgen, um abgefülltes Wasser zu kaufen. Wir haben einfach nicht das Geld, um weiterhin Wasser zu kaufen, aber wir haben Durst", sagt ein Bewohner (3). Die "International Finance Corporation" (IFC), der Privatfinanzierungsarm der Weltbank, ist mit 2,5 Millionen US-Dollar an der Mine beteiligt. Zudem gewährt die IFC der Mine seit 1990 Kredite von rund 45 Millionen US-Dollar. Menschenrechte enden nicht vor der Haustür Wie gesehen tragen Exporte, Investitionen sowie Entwicklungsprojekte immer das Risiko, die Menschenrechte zu beschneiden. Deshalb gilt es im Jahr der deutschen G8-Präsidentschaft, die Einlösung der entwicklungspolitischen Versprechen auf dem Gipfel 2005 einzufordern - u.a. bis 2010 die Entwicklungshilfe für Afrika um rund 50 Milliarden US-Dollar zu erhöhen. Außerdem ist Deutschland verpflichtet, die Aktivitäten heimischer Unternehmen im Ausland zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese das Recht auf Wasser nicht verletzen und anderen Staaten nicht die Fähigkeit nehmen, das Recht auf Wasser für ihre Bevölkerungen zu erfüllen. Anmerkungen: (1) www.bmz.de/de/service/infothek/fach/konzepte/Konzepte143.pdf (2) www.fdcl-berlin.de/fileadmin/fdcl/Publikationen/ Schleichende-Privatisierung.pdf (3) www.fian.de Kim Weidenberg, Biologin, promoviert zur Wasserpolitik in Lateinamerika an der Universität Kassel. Sie ist im Arbeitskreis Wasser der Menschrechtsorganisation FIAN aktiv. Kontakt: kim.weidenberg@googlemail.com Erschienen in punkt.um 05/2007 www.oekom.de/nc/zeitschriften/punktum/aktuelles-heft.html
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |