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Jedes Bundesland ist verpflichtet, seinen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum bei der EU einzureichen. Nach den Ländern Bayern und Hessen haben nun auch Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die für einheimische Wildtiere so wichtige Form der Stilllegung in ihre Pläne integriert. "Ein weiterer wichtiger Schritt, um Natur- und Artenschutz als festen Bestandteil in die Bewirtschaftung dieser Brachflächen mit einzubeziehen", so Joachim A. Wadsack vom Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Deutsche Wildtier Stiftung. "Denn so finden Rehe, Kleinsäuger, Vögel und zahlreiche Insekten ein ausreichendes Nahrungsangebot sowie ungestörte Brut- und Aufzuchtsmöglichkeiten", erläutern die Projektpartner. Die vor etwa 15 Jahre eingeführte Verpflichtung für Landwirte, einen Teil ihrer Agrarflächen still zu legen, diente dazu, die Überproduktionen einzuschränken. Heute sind etwa Jahr für Jahr eine Million Hektar Ackerfläche in Deutschland stillgelegt. Ziel des Projektes "Lebensraum Brache" - das von Akteuren aus Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz initiiert wurde - ist es, Brach- und Stilllegungsflächen in der Landwirtschaft als Wildtierlebensräume zu gestalten. Rechtzeitig zum Frühlingsbeginn gibt es den kostenlosen Ratgeber "Wildtiergerechte Gestaltung von Stilllegungsflächen - Hinweise für die Praxis". Der Ratgeber für Landwirte und Jäger gibt Tipps und Tricks, wie durch gezielte Ansaat von mehrjährigen blüten- und nektarreichen Saatmischungen Flächen zu attraktiven Lebens-räumen für einheimische Wildtiere werden. Weitere Informationen zum Projekt "Lebensraum Brache" und dem kostenlosen Praxisratgeber gibt es unter www.Lebensraum-Brache.de.
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