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Die Fachleute diskutierten verschiedene spezielle Analysemethoden hinsichtlich deren Eignung für Zulassungsverfahren im Rahmen von REACH. Außerdem berieten sie den Umgang mit Unsicherheiten bei Einschätzungen innerhalb eines Analyseverfahrens, etwa wenn Daten nicht bekannt sind. Diese Fragen zu beantworten, stellt einen Schritt in Richtung transparenter, einheitlicher Verfahren zur Folgenschätzung bei REACH dar. Häufig befürchten Unternehmen, dass Regulierungsmaßnahmen für Chemikalien zu Umsatzeinbussen beim Hersteller, zum Wegfall zahlreicher Produkte und deren Verwendungen oder gar zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Aber oft gibt es bereits Alternativen am Markt, oder die Industrie arbeitet an alternativen Stoffen, Produkten und Verfahren, die weitere Innovationen anstoßen können. Zusätzlich sprechen sinkende Gesundheits- und Umweltkosten bisweilen für ein Verbot kritischer Stoffe. Laut REACH-Verordnung erstellen zukünftig sowohl Unternehmen als auch die zuständigen Behörden sozioökonomische Analysen, um die Zulassungsentscheidung über einen besonders gefährlichen Stoff oder die Beschränkung risikoreicher Chemikalienverwendungen zu begründen. Aber auch Dritten wird die Möglichkeit eröffnet, zu einer sozioökonomischen Analyse beizutragen, um eine einseitige Bewertung zu verhindern. Gegebenfalls kann der Hersteller oder Importeur nachweisen, dass der sozioökonomische Nutzen einer Chemikalie die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt überwiegt: So könnte es beispielsweise für Flammschutzmittel oder Feuerlöschmittel sinnvoll sein, bedenkliche Substanzen zuzulassen, weil in diesem Falle der Verlust von Menschenleben durch Hausbrände gegen langfristige Gesundheitsrisiken durch Flammschutzmittel abgewogen wird. Weitere Informationen unter: www.reach-sea-eu-workshop.de Dessau, 19.03.2007
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