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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 19.03.2007
In Zukunft abwägen: Welche Chemikalien schaden mehr als sie nützen?
Internationaler Workshop zum EU-Chemikalienrecht REACH diskutiert Instrument der sozioökonomischen Analyse
Am 1. Juni dieses Jahres tritt das neue europäische Chemikalienrecht REACH in Kraft. Zu den wichtigsten Vorschriften in REACH gehört, dass besonders gefährliche Chemikalien europaweit aus dem Verkehr gezogen werden können, entweder durch eine Verbotsmaßnahme oder dadurch, dass sie einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Vor einer solchen weit reichenden Entscheidung soll künftig eine Abwägung der ökonomischen, sozialen und umweltrelevanten Folgen eines Chemikalienverbotes stehen. Diese sozioökonomischen Analysen sollen helfen, ausgewogene Entscheidungen über die Zulassung oder das Verbot bedenklicher Stoffe zu treffen. Über Methoden und Erfahrungen diskutierten 125 Fachleute aus ganz Europa auf dem internationalen Workshop "Sozioökonomische Analysen im Rahmen von REACH", den das Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, am 12. und 13. März in Berlin ausrichtete. Fachleute aus Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen tauschten Erfahrungen bei der Chemikalienbewertung aus. Schweden beispielsweise regulierte Chemikalien bereits frühzeitig unter der Berücksichtigung auch sozialer Faktoren, während Großbritannien neben Risiken für Mensch und Umwelt allein wirtschaftliche Aspekte zur Bewertung heranzog.

Die Fachleute diskutierten verschiedene spezielle Analysemethoden hinsichtlich deren Eignung für Zulassungsverfahren im Rahmen von REACH. Außerdem berieten sie den Umgang mit Unsicherheiten bei Einschätzungen innerhalb eines Analyseverfahrens, etwa wenn Daten nicht bekannt sind. Diese Fragen zu beantworten, stellt einen Schritt in Richtung transparenter, einheitlicher Verfahren zur Folgenschätzung bei REACH dar.

Häufig befürchten Unternehmen, dass Regulierungsmaßnahmen für Chemikalien zu Umsatzeinbussen beim Hersteller, zum Wegfall zahlreicher Produkte und deren Verwendungen oder gar zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Aber oft gibt es bereits Alternativen am Markt, oder die Industrie arbeitet an alternativen Stoffen, Produkten und Verfahren, die weitere Innovationen anstoßen können. Zusätzlich sprechen sinkende Gesundheits- und Umweltkosten bisweilen für ein Verbot kritischer Stoffe.

Laut REACH-Verordnung erstellen zukünftig sowohl Unternehmen als auch die zuständigen Behörden sozioökonomische Analysen, um die Zulassungsentscheidung über einen besonders gefährlichen Stoff oder die Beschränkung risikoreicher Chemikalienverwendungen zu begründen. Aber auch Dritten wird die Möglichkeit eröffnet, zu einer sozioökonomischen Analyse beizutragen, um eine einseitige Bewertung zu verhindern. Gegebenfalls kann der Hersteller oder Importeur nachweisen, dass der sozioökonomische Nutzen einer Chemikalie die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt überwiegt: So könnte es beispielsweise für Flammschutzmittel oder Feuerlöschmittel sinnvoll sein, bedenkliche Substanzen zuzulassen, weil in diesem Falle der Verlust von Menschenleben durch Hausbrände gegen langfristige Gesundheitsrisiken durch Flammschutzmittel abgewogen wird.

Weitere Informationen unter: www.reach-sea-eu-workshop.de

Dessau, 19.03.2007


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