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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 01.03.2007
Internationales Polarjahr startet am 1. März
Nur mit Genehmigung in die Antarktis
Aus diesem Anlass erinnert das UBA noch einmal daran, dass jede von Deutschland aus organisierte Tätigkeit in der Antarktis - sei es eine wissenschaftliche Expedition, eine Kreuzfahrtreise, ein journalistisches Projekt oder die private Segeltour - unterhalb des 60sten südlichen Breitengrades genehmigt werden muss. Die erforderliche Genehmigung erhalten Forscherinnen und Forscher, Medienvertreter oder Veranstalter touristischer Aktivitäten beim UBA in Dessau. Dort gibt es auch wichtige, praktische Tipps für den Aufenthalt vor Ort.

Schon dreimal gab es gemeinsame internationale Vorstöße, um die Polarregionen besser zu erforschen: Das 1. Internationale Polarjahr fand 1882/83, das 2. 1932/33 statt; dem folgte das Internationale Geophysikalische Jahr 1957/58. Jede dieser Initiativen lenkte sowohl das öffentliche als auch das wissenschaftliche Interesse auf die Polarregionen und führte zu einer Reihe Expeditionen, zum Bau neuer Forschungsstationen oder zu ausgedehnten internationalen Beobachtungsprogrammen.

Damit alle Forschungs- und Tourismusaktivitäten kontrolliert stattfinden und den sensiblen Lebensraum Antarktis nicht unnötig belasten, gibt es seit 1959 ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Antarktis: Den Antarktis-Vertrag. Dieser hat zum Ziel, die Antarktis und angeschlossene Ökosysteme als ein Naturreservat zu erhalten, das dem Frieden und der Wissenschaft gewidmet ist. Deutschland gehört als so genannter Konsultativstaat zur Gemeinschaft der Antarktis-Vertragsstaaten; erhebt also keine territorialen Ansprüche. Deutschland betreibt in der Antarktis derzeit die ganzjährig besetzte Forschungsstation "Neumayer" - benannt nach einem deutschen Antarktisforscher. Im vergangenen Südsommer 2005/2006 waren knapp 30.000 Touristen in der Antarktis, darunter etwa 3.000 aus Deutschland.

Neben dem Antarktis-Vertrag unterwirft sich Deutschland auch den Regeln des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag. Dieses internationale Übereinkommen ergänzt seit dem 4. Oktober 1991 den Antarktis-Vertrag. Deutschland wendet es mit dem "Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag" (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, AUG) seit 1994 an. Danach unterliegt jede Tätigkeit in der Antarktis, die von deutschen Staatsangehörigen oder von deutschem Hoheitsgebiet aus organisiert wird, einer Genehmigungspflicht durch das UBA. Die Genehmigung - für Besuche von Wissenschaftlern, Touristen oder Journalisten - ist schriftlich beim UBA zu beantragen.

Das UBA ist jedoch nicht nur nationale Genehmigungsbehörde. Das Amt wirkt auch aktiv am Umweltschutz in der Antarktis mit, zum Beispiel als nationale Kontaktstelle für das internationale Committee of Environmental Protection (CEP Contact Point). Das CEP berät die Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrag und gibt Empfehlungen für besseren Umweltschutz in der Antarktis.

Weitere Informationen zum Umweltschutz in der Antarktis, zu den erforderlichen Genehmigungen sowie hilfreiche Tipps für den Aufenthalt vor Ort gibt es unter www.umweltbundesamt.de/antarktis/index.htm.

Dessau, 1.3.2007


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