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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 21.02.2007
Genmaisanbau rechtswidrig! Imker wollen klagen
Rechtliche Schritte von Imkerinnen und Imkern gegen die Aussaat des umstrittenen Gen-Maises MON 810 in Bayern eingeleitet
Anlässlich der jetzt eingeleiteten rechtlichen Schritte von Imkerinnen und Imkern gegen die Aussaat des umstrittenen Gen-Maises MON 810 in Bayern erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Angesichts der völlig ungelösten Probleme der agrogentechnischen Kontamination durch Bienenflug und der Existenzbedrohung von Imkerinnen und Imkern fordern wir die zuständigen Behörden aller Bundesländer auf, den Vertrieb des Saatgutes und die Aussaat von Sorten aus dem Gentech-Mais MON 810 bis zur gerichtlichen Klärung zu unterbinden. Gleichzeitig fordern wir die für die landwirtschaftliche Beratung zuständigen Stellen auf, die Landwirtinnen und Landwirte auf die Haftungsrisiken und erforderlichen Vorsorgemaßnahmen, die mit der Verwendung des Genmaises verbunden wären, hinzuweisen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen Honig als ein hochwertiges und gesundes Lebensmittel und besonders naturnahes Produkt. Sie erwarten zu Recht, dass dieses Produkt geschützt wird vor jeglicher Verunreinigung. Das gilt umso mehr für mögliche Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Pollen, denn rund 80 Prozent der Bevölkerung lehnt die Agrogentechnik ab.

Imkerinnen und Imker sind besonders durch die drohende Ausdehnung des kommerziellen Anbaus des Gen-Maises MON 810 betroffen. Dieses Produkt der Firma Monsanto ist bisher die einzige für den kommerziellen Anbau verwendete genetisch veränderte Pflanze in Deutschland. Die insgesamt rechtlich höchst fragwürdige Zulassung erstreckt sich aber keinesfalls auf Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Für solche Lebensmittel wäre eine Prüfung der Lebensmittelsicherheit erforderlich, die für MON 810 nicht durchgeführt wurde. Pollen ist als ein solcher GVO einzustufen, denn er trägt die Erbinformationen der Maispflanze in sich. Mit GVO-Pollen kontaminierter Honig darf daher nicht in den Verkauf gelangen.

Den Imkerinnen und Imkern droht also durch den Anbau von MON810-Sorten in Deutschland ein immenser wirtschaftlicher Schaden. Der Erhalt einer flächendeckenden Imkerei in Deutschland ist auch volkswirtschaftlich von großer Bedeutung. Mehr als zwei Drittel unserer Nutzpflanzen sind auf Bestäubung durch Bienen oder andere Insekten angewiesen. Die Ertragsleistung beim Raps beispielsweise geht ohne die Bestäubungsarbeit der Bienen um circa 30 Prozent zurück. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung in Deutschland beträgt ein Zehnfaches des Erlöses, den die Imker aus dem Verkauf des Honigs und sonstiger Produkte erzielen. Das sind bei 25.000 Tonnen Honig jährlich schätzungsweise 2 Milliarden Euro.

Ende 2005 hatte Minister Seehofer den umstrittenen Gen-Mais zugelassen. Die Grünen haben den Mais MON810 in drei Gutachten genau unter die Lupe genommen. Fazit: Die gentechnikrechtliche Genehmigung der MON810-Sorten ist höchst zweifelhaft, der Anbau ist mit ökologischen Risiken verbunden und gefährdet die gentechnikfreie Produktion.

Weitere Informationen unter www.bienen-gentechnik.de


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