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Nach mehreren Jahren des Nichtstuns sollen nach Ankündigung der Bundesregierung endlich Taten folgen, und der Bundesfinanzminister soll mit einer Gesetzesvorlage die Kfz-Steuer an den Schadstoffausstoß koppeln. Dieser längst überfällige Schritt ist nur ein Baustein für überfällige Maßnahmen, um mehr für den Klimaschutz im Verkehrsbereich zu tun. Die Kfz-Steuer an den Schadstoffausstoß zu koppeln, soll Klima schützende Verbraucherentscheidungen fördern. Ein infolgedessen rückläufiges Kfz-Steueraufkommen ist eine logische Folge. Die Länderfinanzministerinnen und Minister müssen sich entscheiden, ob es um mehr Klimaschutz oder um mehr Steuereinnahmen gehen soll. Dabei reicht es nicht, kosmetische Dosen für Motive bei Kaufentscheidungen zu verabreichen, sondern es muss zu verbindlichen Zielvorgaben für Grenzwerte der CO2-Emissionen im Kfz-Verkehr schnellstmöglich kommen. Dabei sind verbindliche Grenzwerte auch für LKW, Busse und Motorräder festzuschreiben. Nach dem neuesten Stand der Technik müssen erreichbare CO2-Reduktionsziele den Automobilhersteller verbindlich vorgegeben werden, die bei Nichteinhaltung kontrolliert und sanktioniert werden können. Außerdem muss die steuerliche Absetzbarkeit von dienstlich genutzten Automobilen auf die Bemessungsgrundlage CO2 umgestellt werden, so dass umweltverträglicheres Fahren begünstigt wird. Auf europäischer Ebene ist eine Harmonisierung der Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel anzustreben, in dem die Mindeststeuersätze für Benzin und Diesel auf deutsches Niveau angehoben werden, um endlich den umweltschädlichen Tanktourismus zurückzuführen.
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