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Die Bundesregierung ist ganz offensichtlich nicht bereit, den Auftrag des Bundestages umzusetzen, ein nationales Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte einzuführen, solange kein EU-weites Verbot eingeführt ist. Dies hat sie nunmehr auf schriftliche Nachfrage bestätigt. Stattdessen will sie sich lediglich darauf beschränken, in der EU für ein - zweifellos erforderliches - gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten einzusetzen. Statt als Antwort auf den Bundestagsantrag vom 19. Oktober des vergangenen Jahres sofort aktiv zu werden, um rechtzeitig von der nächsten Robbenjagdsaison im Frühjahr ein deutliches Signal zu setzen, "prüft das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz derzeit für den Fall, dass auf Gemeinschaftsebene keine ausreichende Regelung gefunden wird, ob und gegebenenfalls welche Wege für ein nationales Handelsverbot gefunden werden können." Allerdings hatte der Bundestag keinen Prüfauftrag erteilt, sondern unmissverständlich gefordert, "den Import und den Handel mit Robbenprodukten in Deutschland wirkungsvoll zu unterbinden, solange ein gemeinschaftsweit gültiges Einführ- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten nicht zu Stande kommt". Mit ihrem Vorgehen stellt die Bundesregierung also die vom Bundestag verlangte Reihenfolge auf den Kopf. Der Bundestag fordert ein nationales Verbot, solange es kein EU-weites gibt. Die Bundesregierung will aber erst dann aktiv werden, wenn ein EU-weites Verbot gescheitert ist. Nachdem das EU-Parlament sich für ein solches Verbot ausgesprochen hat, spricht zwar viel dafür, dass irgendwann ein EU-weites Verbot kommt. Doch das Vorgehen der Bundesregierung zeugt nicht nur von einer großen Missachtung des Willens des Parlaments, sondern ist auch völlig unzureichend. Denn ob und wann eine EU-Regelung zustande kommt oder gegebenenfalls als gescheitert angesehen werden muss, bleibt bis auf Weiteres unklar und reine Spekulation. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Vorbereitungen für ein nationales Verbot unverzüglich in Angriff zu nehmen.
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