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Die Zustimmung Seehofers zu den Eckpunkten der neuen EU-Ökoverordnung bedeutet klar einen Rückschritt im Verbraucherschutz. Zwar wird die Verwendung der Qualitätszeichen der Bioverbände weiterhin möglich sein. Aber der Schutz vor irreführender Kennzeichnung und Pseudo-Bio wird verwässert. Die vorgesehene, obligatorischer Verwendung des EU-Logos ab 2009 bedeutet das Aus des erfolgreich eingeführten nationalen Biosiegels. Staatliche Bio-Standards werden zugunsten des internationalen Handels aufgeweicht. Verbesserungen der jetzigen EU-Öko-Verordnung wie durch die Einführung der Gesamtbetriebsumstellung wurden nicht erreicht. Dabei bestand zum jetzigen Zeitpunkt absolut keine Notwendigkeit, sich auf eine politische Vorentscheidung der noch nicht ausgereiften Vorschläge der EU-Kommission einzulassen, weil die neuen Regelungen erst ab 2009 in Kraft treten sollen. Auch hätte die Stellungnahme des Europäischen Parlaments , die im März 2007 vorgelegt werden soll, abgewartet werden müssen. Herr Seehofer hätte im Interesse des Deutschen Biosektors und im Sinne des fraktionsübergreifenden Antrages (BT-Drs. 16/1972) auf weitere Verhandlungen in den strittigen Punkten bestehen müssen. Die Vorentscheidung des Agrarministerrates ist eine Missachtung der Parlamente, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene.
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