Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Neben den schon bisher nach Naturschutzrecht klageberechtigten Naturschutzverbänden - sie konnten bereits bestimmte Verstöße gegen Naturschutzrecht vor Gericht geltend machen - gibt es erweiterte Klagemöglichkeiten jetzt auch für Umweltverbände. Umweltverbände und -vereine treten damit nicht mehr nur als Anwälte für den Naturschutz auf, sondern auch für den Umweltschutz insgesamt - zum Beispiel für den Schutz des Wassers, der Luft, des Bodens oder der menschlichen Gesundheit etwa vor Lärm. Umweltverbände können zum Beispiel behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau durch Gerichte prüfen lassen. Ganz wichtig: Die Umweltverbände müssen nicht mehr - wie sonst im deutschen Recht üblich - selber von einer Behördenmaßnahme betroffen sein, um bestimmte Verletzungen des Umweltrechts rügen zu können. Bürgerinnen und Bürger haben jetzt mit den Umweltverbänden kraftvolle Partner zur Durchsetzung ihrer Rechte. Die Verbände können sich für umweltrelevante Rechte der Bürgerinnen und Bürger stark machen. Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, benötigt ein Verband die vorherige Anerkennung durch das UBA in Dessau. Das UBA prüft unter anderem, ob die Umweltvereinigung andauernd und vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, gemeinnützige Zwecke verfolgt sowie die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet. Das UBA empfiehlt auch bereits nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen, die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim UBA zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der "Anerkennungsstelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz" im Umweltbundesamt unter anerkennungsstelle@uba.de oder unter Tel.: 0340 / 2103 2123. Dessau, den 14.12.2006
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |