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"Es kann nicht sein, dass Vattenfall den Fortgang der Dinge bestimmt. Die EU-Umweltinformationsrichtlinie, auf deren Basis wir unser Informationsbegehren vortragen, verlangt in ihrer Begründung ausdrücklich, dass die Informationen ´so rasch wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht´ werden müssen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Vattenfall hatte seine Klageankündigung erneut mit zu schützenden "Betriebsgeheimnissen" begründet, ein Argument, das das Kieler Ministerium in seinem Bescheid vom 2. November bereits als unbegründet zurückgewiesen hatte. Außerdem hatte ein Vattenfall-Sprecher laut Tagesspiegel erklärt, seien die "technischen Sachverhalte so komplex, dass die Öffentlichkeit diese nicht richtig bewerten" könne. Baake: "Ob wir verstehen und bewerten können, was Vattenfall versteht und bewertet, muss der Konzern schon uns überlassen. Es geht wohl eher darum, dass der Brunsbüttel-Betreiber fürchtet, die Öffentlichkeit werde die Schwachstellen in dem Altreaktor möglicherweise anders bewerten, als er selbst. Wäre die Liste so harmlos wie behauptet, müsste aus ihr nicht seit Monaten ein Staatsgeheimnis gemacht werden." Baake war vor seinem Wechsel zur Deutschen Umwelthilfe insgesamt 15 Jahre als Staatssekretär in Hessen und im Bund für die Aufsicht über Atomkraftwerke zuständig. Er forderte Trauernicht auf, der Informationsblockade von Vattenfall ein Ende zu bereiten. "Die Ministerin hat die rechtliche Möglichkeit dazu, sie muss ihren Entscheidungsspielraum nur nutzen. Mit einem Verzicht auf den ´Sofortvollzug´ würde sie dem AKW-Betreiber in die Hände spielen." Mit der Klage setzt Vattenfall seine bereits seit dem Sommer praktizierte Verzögerungstaktik fort. Die Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH, Cornelia Ziehm, wies darauf hin, dass der Konzern "exakt dieselbe Taktik bereits einmal gegen ein ähnliches Infomationsbegehren von Umweltschützern eingesetzt" habe. Nach einer Wasserstoffexplosion im Reaktorraum des Siedewasserreaktors in Brunsbüttel hatte Greenpeace im Jahr 2002 Akteneinsicht gefordert, die Vattenfall bis heute mit einem Gang durch die Gerichtsinstanzen erfolgreich verhindert hat. "Wenn Frau Trauernicht die Schwachstellenliste nicht unmittelbar nach Eingang der Klage herausgibt, wäre Vattenfall nach demselben Muster erneut erfolgreich. Der Staat muss aufpassen, dass das verbriefte Recht der Bevölkerung auf Zugang zu Umweltinformationen nicht ad absurdum geführt wird - ganz besonders dann wenn es um Daten über eine Hochrisikotechnologie und möglicherweise gesundheitsrelevante Informationen geht", so Ziehm. Für Rückfragen: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Mobil: 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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