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Die Umwelthilfe hatte das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Kieler Sozialministerium erstmals Ende August auf Grundlage der EU-Umweltinformations-richtlinie zur Herausgabe der Schwachstellenliste des umstrittenen Atomkraftwerks aufgefordert. Dem hatte sich Vattenfall Europe - gemeinsam mit dem E.ON-Konzern Brunsbüttel-Eigentümer - als Betreiber des Reaktors von Anfang an mit fragwürdigen juristischen Argumenten widersetzt. Zuletzt hatte das Unternehmen auch gegenüber der DUH schriftlich erklärt, es gebe für das Informationsbegehren der DUH keine Rechtsgrundlage. Dieser Argumentation hat die Kieler Atomaufsicht nun mit ihrem gestern veröffentlichten Bescheid in allen Punkten widersprochen. "Wir sind froh, dass die Sozialministerin Gitta Trauernicht nun - wenn auch mit Verspätung - unserer Rechtsauffassung auf ganzer Linie gefolgt ist", sagte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Vattenfall müsse einsehen, dass "dem Unternehmen ab sofort jede weitere Verzögerung bei der Herausgabe der Liste allein angelastet wird." Insofern hoffe die DUH, dass die Öffentlichkeit bezüglich der unbestrittenen Sicherheitsdefizite des Siedewasserreaktors an der Elbe bald mehr Klarheit erhalte. Für den morgigen Samstag, 13:00 Uhr, rufen Atomkraftgegner zu einer Demonstration am Atomkraftwerk Brunsbüttel auf. Sie fordern die Stilllegung des Problemreaktors. Das Dokument "Gefährdungsanalyse-Schwachstellenliste für das KKB-Ministerium SH" steht unter www.duh.de zum Download bereit. Für Rückfragen Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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