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Die Reaktion der LänderministerInnen, angeführt von der rheinland-pfälzischen Ministerin Conrad, auf die Vorschläge von Minister Seehofer zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sind schockierend und zeugen von Ignoranz gegenüber den unübersehbaren Problemen in der Lebensmittelüberwachung der Länder. Die MinisterInnen wehren sich gegen eine unabhängige Auditierung und gegen Kontrollen durch den Bund und wollen sich nicht in die Karten gucken lassen. Die Aussage, die Lebensmittelüberwachung in den Ländern werde ständig optimiert, entspricht nicht der Realität: Wie die Berliner Zeitung herausgefunden hat, wurde in 14 von 16 Bundesländern die Lebensmittelkontrolle seit dem Gammelfleisch-Skandal im vergangenen Jahr nicht personell aufgestockt. Der Verweis auf das Qualitätsmanagement der Länder ist lächerlich. Die "Qualitätshandbücher" liegen bei den Kommunen, aber die Landesbehörden bewegen sich nicht vor Ort, um die Fachaufsicht auszuüben. Noch absurder und völlig praxisfern ist die Aussage, das geforderte Vier-Augen-Prinzip sei "tiefes Misstrauen" in die Lebensmittelkontrolle. Im Gegenteil: gerade die Veterinäre und Kontrolleure brauchen Rückendeckung, um ihre Unabhängigkeit entwickeln zu können. Gegenwärtig werden sie zum Teil massivem Druck in den Kommunen ausgesetzt. Einem Veterinär, der ordnungsgemäß seine Beanstandungen meldet, wird das in bekannten Fällen untersagt mit Hinweis auf die geringen Kosten und Beanstandungen an benachbarten Schlachthöfen. Die VerbraucherministerInnen der Länder verweisen auf das 13-Punkte-Programm der Verbraucherministerkonferenz aus dem September. Dieses Programm hat lediglich die Forderungen aus dem November 2005 wieder aufgewärmt. Umgesetzt haben die LänderministerInnen davon aber nichts. Bundesminister Seehofer hat Recht, wenn er die Länder bei der Umsetzung von Verbesserungen in der Lebensmittelkontrolle kritisiert. Aus der Untätigkeit der Länder müssen jetzt aber endlich Konsequenzen gezogen werden:
Statt Gesetzesvorhaben anzukündigen, denen keine Taten folgen, muss Bundesminister Seehofer seine Kompetenzen ausschöpfen und eine reformierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) vorlegen, die dann als Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren dienen kann. Die AVV Rüb muss so weiterentwickelt werden, dass ein einheitlicher Vollzug gewährleistet ist und auch verstärkt präventive Kontrollen durchgeführt werden.
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