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Der Vorschlag des hessischen Wirtschaftsminister Alois Riehl, die Stromkonzerne zum Verkauf von Kraftwerken zu zwingen, damit Wettbewerb durchgesetzt werden kann, ist ein interessanter Baustein für eine Verbesserung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten. Solange der Strommarkt in Deutschland weiter von 4 Konzernen dominiert wird, die die Regionen unter sich aufteilen und dort jeweils Produktion, Transport und Verteilung an die Endkunden mit Marktanteilen von teilweise über 90 Prozent dominieren, wird Wettbewerb extrem schwer durchzusetzen sein. Aus diesem Grund halten wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung für unerlässlich. Erst wenn der Transportnetzbetrieb von Produktion und Vertrieb getrennt ist, haben wir eine vernünftige Grundlage für einen dauerhaft funktionierenden Wettbewerb. Die enorme Konzentration bei der Stromerzeugung und dem Gasimport, die derzeit die wettbewerbliche Preisbildung stark behindern, sind damit aber noch nicht behoben. Hier kann eine Zerschlagung, wie der hessische Minister Riehl sie vorschlägt, helfen. Im amerikanischen Kartellrecht gibt es schon lange die Möglichkeit, Konzerne zu zerschlagen. Das deutsche und das europäische Kartellrecht müssen endlich um diese Option erweitert werden. Dieser Eingriff in Konzerneigentum ist nach deutschem Recht aber nicht einfach. Als Übergangslösung könnte eventuell eine Verpflichtung zur Auktionierung neuer Kraftwerkskapazitäten helfen. Wir sehen einer entsprechenden hessischen Bundesratsinitiative mit Interesse entgegen und werden sie gern unterstützen.
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