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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 25.09.2006
Die Zukunft des Weinbaus liegt in der Qualitätsproduktion
zum Entschließungsantrag der vier Weinbau treibenden Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Reform der EU-Weinmarktordnung im Bundesrat
Anlässlich der Beratungen am vergangenen Freitag zum Entschließungsantrag der vier Weinbau treibenden Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Reform der EU-Weinmarktordnung im Bundesrat erklärt Ulrike Höfken, Vorsitzende des Verbraucherausschusses und verbraucherpolitische Sprecherin:

Die Zukunft des europäischen Weinbaus liegt in der Qualitätsproduktion, unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Traditionen. Einige der Vorschläge der EU-Kommission zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Marktordnung Wein sind nicht nur für die Weinwirtschaft, sondern darüber hinaus für die regionale Identität, das Regionalmarketing und den Tourismus in den Weinbauregionen von höchster Brisanz.

Nach Abschluss des Weinhandelsabkommens mit den USA will die Kommission offenbar die Liberalisierung und Weltmarkorientierung des Weinsektors noch weiter vorantreiben. Wir haben auf den europäischen Weinmarkt zurzeit eine rund 15-prozentige Überschussproduktion. Wenn wir wollen, dass die Erzeuger vermehrt auf Qualität statt auf Quantität setzen, darf es keine Senkung der Qualitätsstandards und Öffnung des Marktes für Billigprodukte geben.

Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für den Schutz der Qualitätsweinerzeugung einsetzen. Daher begrüßen wir die Initiative der Weinbauländer im Bundesrat. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa soll auch in Zukunft reiner Wein eingeschenkt werden. Qualitätsweine müssen für den Verbraucher erkennbar von Billigprodukten unterscheidbar sein. Aus diesem Grund ist auch eine Aufweichung des Verbots der Weinproduktion aus importierten Mosten abzulehnen. Die Anreicherung mit Saccharose ist traditionell in den nördlichen Anbauländern üblich und muss weiterhin erlaubt bleiben. Durch ein Verbot der Beigabe würde vielen Betrieben die Existenzgrundlage entzogen. Der Bedeutung des Weinbaus für den Erhalt von Kulturlandschaften und den damit verbundenen Tourismuspotenzialen muss Rechnung getragen werden. Dies erfordert, dass die Möglichkeit einer Förderung spezieller Anbaugebiete wie der Steillagen bestehen bleibt.

Im Gegensatz zur Position der Bundesländer halten wir aber eine Überführung eines Teils der Mittel, die jetzt für Marktordnungsmaßnahmen wie Destillation und Lagerhaltung aufgewendet werden, in die 2. Säule der EU-Agrarpolitik für überlegenswert. Wenn sichergestellt wird, dass diese Mittel dann auch Projekten in den Weinbauregionen zufließen, beispielsweise für eine Förderung der Qualitätsproduktion und Vermarktung, wäre das eine vernünftige Sache.


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