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Es ist unglaublich, dass die USA mit ihren laxen Gentechnikregeln schon wieder für einen Gentechnik-Skandal sorgen. Nachdem bekannt wurde, dass ungenehmigter gentechnisch veränderter Reis in die Lebensmittelkette gelangt ist, muss ein Import von verunreinigtem US-Reis in andere Länder dringend verhindert werden. Da noch nicht bekannt ist, bei welchen Reisprodukten diese Verunreinigungen auftreten und in welche Länder diese Reisprodukte importiert werden, muss sich Landwirtschaftsminister Seehofer bei der EU-Kommission für einen generellen Importstopp von Langkornreis aus den USA einsetzen. Im Frühjahr 2005 war es das illegale Gentechnik-Konstrukt aus dem Bt10-Mais des Konzerns Syngenta, diesmal ist es der weltweit ungenehmigte und ungeprüfte Gentech-Reis LLRICE601 des deutschen Konzerns BayerCropScience, der in die Lebensmittelkette gelangt ist. Nachdem die zuständige US-Behörde USDA bestätigt hat, dass konventioneller Langkornreis mit der gentechnisch veränderten Reislinie LLRICE601 verunreinigt ist, sind sehr viele Fragen zu klären, wie zum Beispiel: In welche Länder und in welchen Mengen wurde der verunreinigte Langkornreis geliefert? Wie werden Reisimporte auf Kontamination mit LLRICE601 überprüft? Hat Bayer dafür Referenzmaterial zur Verfügung gestellt? Welche Produkte können den verunreinigten Gentech-Reis enthalten, wie zum Beispiel fertigte Reisgerichte oder Puffreis? Wie konnte der angeblich nur bis zum Jahr 2001 experimentell im Freiland getestete Reis nach über 5 Jahren in der US-Lebensmittelkette auftauchen? Welche Gensequenzen neben der Herbizidresistenz wurden dem Reis noch zusätzlich übertragen (zum Beispiel Gene zur Antibiotikaresistenz) und was hat seinerzeit zum Abbruch der Forschung an der Reislinie geführt? Die US-Behörden und Bayer versuchen, den Fall mit einer eilig durchgeführten Sicherheitsbewertung von LLRICE601 herunterzuspielen. Dabei behaupten sie einfach, dass "ähnliche" Linien in den USA zugelassen seien und der illegalen Reis deswegen weder umwelt- noch gesundheitsschädlich sei. Diese Erklärung reicht bei weitem nicht aus - und ist zusätzlich noch ein Affront gegenüber dem EU-Recht und den gentechnikrechtlichen Zulassungsregelungen der EU, wonach jeder gentechnisch veränderte Organismus (GVO) ein EU-rechtliches Prüfverfahren zu durchlaufen hat, bevor er in einem EU-Land auf den Markt gebracht werden kann.
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