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Der Bericht der Bundesrechnungshofs (BRH) über das juristische Eigentum an Grundstücken der Deutschen Bahn AG ist eine einzige Anklage über rechtswidrige Verschiebung von Immobilien und unrechtmäßig gezahlte Bundeszuschüsse an die Deutsche Bahn AG. Zugleich ist der Bericht eine schallende Ohrfeige für die mangelnde Kontrolle der Deutschen Bahn AG durch das Bundesverkehrsministerium (BMVBS). Wir schließen uns voll und ganz den Forderungen des Bundesrechnungshofs an, die an Klarheit nicht zu überbieten sind: "Der BRH erwartet... vom BMVBS, dass es
Wir erwarten daher bis Ende August einen umfassenden Bericht aus dem Verkehrsministerium, der die Haltung der Bundesregierung zu den vom Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fragen und Forderungen der Deutschen Bahn AG eindeutig klärt. Wir werden die rechtliche Bewertung der Immobilienübertragung im Übrigen durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages prüfen lassen. Zum Hintergrund: Nach dem Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) hätten mit der zweiten Stufe der Bahnreform zum 1.6.1999 alle betriebsnotwendigen Immobilien auf die neugeschaffenen Infrastrukturgesellschaften "DB Netz AG" und "DB Station & Service AG" übertragen werden müssen Der BRH bemängelt in seinem Bericht vollkommen zu Recht, dass die geplante rechtswidrige Immobilienzuordnung von betriebsnotwendigen Grundstücken bei der Holding vom Bundesverkehrsministerium schon 1996 bei der Deutschen Bahn AG angemahnt wurde, dass dann aber nicht nachhaltig dafür gesorgt wurde, dies in der Folge auch zu verhindern. Der schwerwiegende Vorwurf des BRH ist also, dass das Bundesverkehrsministerium geltendes Recht bisher nicht durchgesetzt habe. Darüber hinaus sind staatliche Zuschüsse für Projekte (zum Beispiel Umbau des Frankfurter Hauptbahnhofs) geflossen, die die DB AG aufgrund der rechtswidrigen Verlagerung des Eigentum von einer Infrastrukturgesellschaft, - im Frankfurter Fall von der DB Station & Service AG auf die Holding - , nie hätte erhalten dürfen. Und nicht nur das. Als dies dem Eisenbahnbundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt wurde, hat man auf Rückforderungen verzichtet und damit nach Ansicht des BRH zum Schaden des Bundeshaushalts gehandelt.
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