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"Der Einsatz von genetisch veränderten Organismen in der Nahrungsmittelhilfe löst immer wieder kontroverse Debatten aus", erklärt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Direktorin der Diakonie Katastrophenhilfe und Mitglied des ACT-Vorstandes. "Wir müssen in ethisch verantwortlicher Weise mit diesem Dilemma umgehen. Die Ablehnung genetisch modifizierter Nahrungsmittel kann im Extremfall eine Hungerkrise verschlimmern. Zugleich kann die schlichte Akzeptanz solcher Nahrungsmittel langfristig Anbautechniken verändern, die Vielfalt lokaler Getreidearten zerstören und ungewollt genmanipuliertem Saatgut weltweit zum Durchbruch verhelfen." Die nun verabschiedeten Richtlinien, die für alle ACT-Mitglieder verpflichtend sind, ge-ben einen klaren Rahmen für den Umgang mit genetisch veränderten Organismen vor. Dazu zählt etwa die Verpflichtung, selbst keine genetisch veränderten Nahrungsmittel einzukaufen, auch nicht, wenn sie von lokalen Märkten stammen. Die Verteilung von gespendetem, gentechnisch verändertem Getreide darf nur der letzte Ausweg sein, um eine Hungerkatastrophe abzuwenden. Gentechnisch verändertes Getreide darf nicht in ganzen Körnern verteilt werden. Es muss gemahlen werden, um seine Nutzung als Saatgut und damit die Verbreitung genmanipulierter Pflanzen als Nebeneffekt humanitärer Hilfe zu verhindern. "Für die Kirchen im Süden und die kirchlichen Hilfsorganisationen im Norden wäre dieser Effekt, der vielen Empfängern nicht bewusst ist, unerwünscht. Für Hersteller und Vertreiber hingegen könnte dies hingegen durchaus ein gewünschter Nebeneffekt humanitärer Hilfe sein," so Cornelia Füllkrug-Weitzel. "Nach dem Willen von ACT muss deshalb die Informations- und Aufklärungspflicht über die Genmanipulation mit der Verteilung solcher Lebensmittelspenden - etwa durch Geberstaaten aus dem Norden - einhergehen. Die Empfängerländer müssen das Recht haben, solche Hilfe gegebenenfalls auch abzulehnen." Quelle:
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