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"Die Kreise Ahrweiler, Steinburg und Wolfenbüttel haben erkannt, dass verbraucherfreundliche Rücknahmesysteme eine notwendige Voraussetzung dafür sind, dass das Elektro-Gesetz erfolgreich sein kann", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jörg Dürr-Pucher. "Es ist ganz einfach: Nur wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Geräte der Getrenntsammlung zuführen,, können die in ihnen enthaltenen Wertstoffe wieder verwendet werden." Für Verbraucher sei es häufig bequemer, einen Rasierapparat oder einen Gameboy im Geschäft oder auf einem Amt zur Verwertung abzugeben, statt eigens einen Wertstoffhof aufzusuchen. Die Sammlung von Altgeräten hat in allen drei Kreisen bereits Tradition. So wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Erfassung getestet: bei den Wertstoffhöfen, über die gemeinsame Sammlung mit dem Sperrmüll oder über den Einzelhandel. Für Kleingeräte hat sich die kostenfreie Erfassung über den Handel als sehr erfolgreich erwiesen - für große Geräte bieten alle drei ausgezeichneten Kreise auch die Abholung "frei Haus" an. Mit diesem Service-Angebot haben es die Kreise Ahrweiler, Steinburg und Wolfenbüttel bereits bisher geschafft, die Sammelvorgaben des neuen Elektrogesetzes von 4 kg pro Einwohner und Jahr deutlich zu übertreffen. Zum Projekt "Green Electronics" Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics" die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert. Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet sein. Das ElektroG schreibt vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist kostenfrei, für die Verwertung tragen die Hersteller Verantwortung. Diese ist im ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben. In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an - im Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten die Elektro-Altgeräte in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nur etwa 10 Prozent der Geräte wurden getrennt erfasst und verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen Geräten begrenzt. Für Rückfragen: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19, E-Mail: leonhardt@duh.de <mailto:leonhardt@duh.de> Weitere Informationen: www.green-electronics.info <www.green-electronics.info>
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