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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 04.07.2006
Europa pro Klimaschutz: Ausstoß fluorierter Treibhausgase begrenzt
Ab 4. Juli 2006 beginnt der schrittweise Verzicht auf HFKW, FKW und SF6 in der Europäischen Union
Beim Klimaschutz denken viele nur an Kohlendioxid (CO2). Es ist das Treibhausgas mit der größten Menge - aber nicht das einzige und stärkste. Teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe - so genannte HFKW und FKW - und Schwefelhexafluorid (SF6) schädigen ebenfalls das Klima. Sie kommen als Kältemittel in vielen Kühlanlagen, den Klimaanlagen unserer Autos, bei der Herstellung von Schaumstoffen, in Schallschutzscheiben sowie als Treibmittel in Spraydosen zum Einsatz. Sie schädigen das Klima 1.300 bis 24.000 Mal stärker als CO2 - Grund genug für die Europäische Union (EU) zu handeln: Ab 4. Juli 2006 verbietet die EU-Verordnung 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase die Klimakiller zum Beispiel in Sportschuhen - und ab 4. Juli 2007 in weiteren Anwendungen wie neu auf den Markt kommende Schallschutzfenster oder als Füllgas in Autoreifen. Für neue Autos und leichte Nutzfahrzeuge sieht zudem die EU-Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen bis 2017 einen schrittweisen Verzicht auf das fluorierte Kältemittel R134a vor. So lassen sich allein in Deutschland jährlich Treibhausgase in großem Umfang einsparen: Im Jahre 2010 werden es schon etwa vier Millionen Tonnen CO2-Äquivalente fluorierter Treibhausgase sein. Dies entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von rund 2,5 Millionen sparsamer Kleinwagen mit einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern. Die fluorierten Treibhausgase lassen sich durch weniger klimaschädliche Stoffe wie Kohlendioxid und alternative Techniken ersetzen.

Die EU-Richtlinie 2006/40/EG schreibt für R134a-Klimaanlagen einen Anwendungsverzicht beginnend 2011 mit Übergangsfristen bis 2017 in neuen Autos und leichten Nutzfahrzeugen vor. Ferner darf die Leckage-Rate der R134a-Klimaanlagen - ab einem von der EU-Kommission noch festzulegenden Zeitpunkt - Grenzwerte von 40 Gramm R134a pro Jahr nicht mehr übersteigen. Bislang entweicht das R134a regelmäßig aus undichten Klimaanlagen, bei Unfällen oder bei der Wartung und Entsorgung. Mit CO2 €- €zwar selbst Treibhausgas, aber mit 1.300-mal geringerer Wirkung - steht eine serienreife Alternative für Klimaanlagen bereit, die zudem energiesparender ist und so den Kraftstoffverbrauch senkt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sollte daher eine flächendeckende Verwendung des CO2 in Klimaanlagen schon vor der von der EU vorgesehen Frist zum Verbot von R134a erfolgen.

Bereits seit 1997 verpflichtet das Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz dazu, die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter zu reduzieren.

Die Emissionen aller fluorierten Treibhausgase stiegen jedoch in den vergangenen Jahren weiter: Im Jahr 2004 lagen sie in Deutschland bei 14,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gegenüber noch 13,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten in 2003. Viele der fluorierten Treibhausgase kamen erst in den vergangenen Jahren vermehrt zum Einsatz, um zum Beispiel in Kälte- und Klimaanlagen und in Dämmschäumen Fluorchlorkohlenwasser€stoffe (FCKW) zu ersetzen, die ihrerseits die Ozonschicht der Erdatmosphäre schädigen.

Für viele fluorierte Treibhausgase sind umweltgerechtere - und wirtschaftliche - Alternativen bereits verfügbar: Das UBA beschreibt in dem Bericht "Fluorierte Treibhausgase in Produkten und Verfahren - Technische Maßnahmen zum Klimaschutz", wie diese Stoffe zu ersetzen sind.

Aktuelle Emissionsdaten bis 2004, den Bericht "Fluorierte Treibhausgase in Produkten und Verfahren - Technische Maßnahmen zum Klimaschutz" sowie weitere Informationen zu fluorierten Treibhausgasen unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/fckw/index.htm.

Dessau, den 04.07.2006


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