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Mit der neuen Richtlinie schafft das BMELV ein Förderinstrument für Demonstrationsanlagen, die sich zuvor bereits im Pilotmaßstab bewährt haben. Für zukunftsweisende Technologien wie der thermochemischen Vergasung von Biomasse, der Verstromung von Biogas in Brennstoffzellen oder der Verfeuerung von Sonderbrennstoffen wie Stroh- und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen soll so der Durchbruch am Markt erleichtert werden. Zu den Voraussetzungen für die Förderrichtlinie zählt, dass die Verfahren bereits in vorangegangenen Pilotanlagen einen erfolgreichen Dauerbetrieb nachweisen konnten. Die Zuschüsse werden entweder als Investitions- oder als Betriebsbeihilfe mit Erstattung eines Teils der Mehrkosten gegenüber angenommenen Referenzkosten gewährt. Im Rahmen der Richtlinie veröffentlichen das BMELV und die FNR thematische Schwerpunkte in Form von Bekanntmachungen. Die erste Bekanntmachung zum Thema "Innovative Nutzung von Biogas" wurde jetzt in der Ausgabe 112 des Bundesanzeigers publiziert. Eine weitere Bekanntmachung zum Thema "Innovative Kleinfeuerungsanlagen" ist geplant. Der vollständige Richtlinientext ist über www.fnr.de verfügbar. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. ist Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und fördert Forschung, Entwicklung, Demonstration, Markteinführung und Öffentlichkeitsarbeit zu nachwachsenden Rohstoffen. Nicole Paul Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Hofplatz 1 18276 Gülzow Tel.: 03843/69 30-0 Telefax:03843/69 30-102 e-Mail: info@fnr.de Internet:www.fnr.de V.i.S.d.P.:Dr.-Ing. Andreas Schütte Nr. 475 vom 20. Juni 2006
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