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Der BEE begrüßt, dass zukünftig die Netzagentur mit der Kontrolle der sogenannten EEG-Umlage, also der Kosten für Strom der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, beauftragt werden soll. BEE-Geschäftsführer Milan Nitzschke: "Die Stromkonzerne haben über Jahre zuviel abgerechnet und gleichzeitig be-hauptet, Erneuerbare Energien würden die Stromrechnung teurer machen. Damit wurde gezielt versucht, einen Rufschaden für saubere Energien zu bewirken." Der BEE fordert jetzt die Rückzahlung zuviel eingenommener Beträge an die Stromkunden. Aufgrund sinkender Vergütungen für Erneuerbare-Energien-Strom und steigender Preise für Strom aus Kohle, Gas und Kernenergie würden die Kosten für den notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien schließlich kontinuierlich sinken. Notwendig sei jetzt, dass die Netzagentur Einblick in die Abrechnungen der Energieversorger erhalte, die den Öko-strom an ihre Kunden weiterleiten. Bisher halten e.on, RWE und Co. die Daten hierzu unter Verschluss. Konkret fordert der BEE, dass die Versorger verpflichtet werden, exakt nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ihren Kunden die sogenannten Differenzkosten auszuweisen. "Viel zu hohe Mondzahlen, wie sie bisher immer verbreitetet wurden, müssen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgeschlossen werden", so Nitzschke. Zudem schlägt der BEE die Selbstkontrolle der Branche durch eine möglichst große Transparenz vor. Hier müsse der Kabinettsbeschluss nachgebessert werden. Insbesondere ein öfffentliches Anlagenregister, in dem alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit den relevanten Daten im Internet geführt werden, müsse drin-gend eingerichtet werden. Damit könne auch dem Missbrauch durch sogennante Doppelvermarktung vorbegeugt werden. So sei bekannt, dass beispielsweise Grubengasanlagen einerseits Vergütungen nach dem EEG beziehen und andererseits für den glei-chen Strom noch Zahlungen im Rahmen des Emissionshandels kassieren. Kontakt: Milan Nitzschke, BEE-Geschäftsführer, Tel. 05252/ 939800
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