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"Das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die Überzeugung der DUH, dass Geiz bei der Verbraucherinformation eben nicht geil ist und auch den Markt dominierende Konzerne Gesetze einhalten müssen ", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. "Wir hoffen, dass die neuerliche Gerichtsentscheidung nun endlich auch in der Metro-Zentrale zur Kenntnis genommen wird. Wir fordern die Elektroketten Metro und Saturn auf, zukünftig die vorgeschriebenen Informationen über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten korrekt anzugeben und auf den Verkauf von Stromfressern zu verzichten." Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die Einsparpotenziale in diesem Gerätesektor sind nach übereinstimmender Meinung der Experten noch enorm. Die Verbraucher müssen aber über konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Sie müssen wissen, dass nur ein auf Grund geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank auf Dauer tatsächlich günstig kühlt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts kräftig gestiegener Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung schon seit langem die Abkehr von den heute dominierenden Werbestrategien und verlangt über die korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine offensive Werbung für besonders effiziente Geräte. "Das aggressive Preismarketing wird angesichts des sich zuspitzenden Treibhauseffekts von Monat zu Monat unverantwortlicher. Wir brauchen dringend die Wende hin zu einem Qualitätsmarketing, das im Zeichen des Klimawandels automatisch bei energieintelligenten Produkten landet", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Marktschreier, die den Verbrauchern ihre vermeintlich billigen Produkte unabhängig von Lebensdauer und Energieverbrauch unterjubeln, seien schon jetzt nur scheinbar modern. "Weil die Strompreise tendenziell weiter steigen, werden die Menschen schnell lernen zwischen Energiepreisen und Energiekosten zu unterscheiden. Wer heute etwas mehr für ein energieeffizientes Gerät ausgibt, schont das Weltklima und über die Jahre auch sein Portemonnaie", so Ziehm Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieeffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun zum zweiten Mal entschieden, dass die ursprüngliche Kennzeichnungspraxis rechtswidrig war. Für Rückfragen Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de <mailto:ziehm@duh.de> Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de <mailto:resch@duh.de> Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de <mailto:rosenkranz@duh.de>
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