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Drei Richter der Welthandelsorganisation (WTO) hatten vor wenigen Tagen beschlossen, dass die Genpflanzen-Verbote einzelner EU-Staaten nicht mit den WTO-Regeln vereinbar sein sollen. Die Richter forderten weiter, dass sich die WTO in Zukunft bei ähnlichen Streitfällen an dieser Entscheidung orientieren soll. Dazu Ulrich Brehme, Sprecher des Arbeitskreises "Gentechnik" in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp): "Die Richter haben mit diesem Urteil das Protokoll über die biologische Sicherheit (Biosafety-Protokoll), das gültige UN-Völkerrecht zum Handel mit gentechnisch veränderten Produkten, nicht anerkannt, obwohl dieses multilaterale Umweltabkommen inzwischen in 132 Staaten gültig ist. Auch die EU hat dieses Vertragswerk unterzeichnet und ratifiziert." Das Biosafety-Protokoll sei eine völkerrechtliche Grundlage, um sich gegen das Dumping von unkontrolliert gemischten, nicht zugelassenen und mit gentechnisch veränderten Organismen verschmutzten Nahrungsmittelimporten schützen. Danach bestehe der Grundsatz, dass gentechnisch manipulierte Organismen als "neue" Organismen anzusehen sind. Daher gelte grundsätzlich das "Vorsorgeprinzip" völkerrechtlich bei Importen von gentechnisch veränderten Organismen, ohne dass ein wissenschaftlicher Beweis von Ursachen und Wirkungsketten vorliegen muss. Das Biosafety-Protokoll erlaube jedem Land eine eigenständige Risikobewertung, erläutert Brehme. In der EU gebe es zur Zeit in 11 Ländern nationale Gentechnik-Verbote, die sich darauf berufen, dass gentechnisch manipulierte Organismen nach den EU-Regeln national verboten werden dürfen, wenn diese ihrer Ansicht nach eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit sehen. Die ödp fordert die EU auf, sich weiterhin an das Völkerrecht zu halten, dem völkerrechtswidrigen Urteil der WTO zu widersprechen und es abzulehnen. "Diese Entscheidung ist eine bewusste Missachtung des gesamten UN-Systems durch eine andere internationale Organisation, die sich vor 10 Jahren außerhalb der UNO angesiedelt hat und inzwischen die mächtigste internationale Organisation ist. Jetzt kommt es darauf an, das gültige internationale Recht gegenüber der WTO einzufordern", so Ulrich Brehme. Nationale Verbote seien nach der WTO-Entscheidung nur noch zulässig, wenn Exporteur und Importeur das Biosafety-Protokoll ratifiziert hätten. Da die USA dies nicht unterzeichnet hätten, wollten sie auf diesem Wege ihre Gentechnik über die WTO durchsetzen. Der ödp-Politiker vermutet, dass der Grund für diese WTO-Entscheidung in den Interessen der großen amerikanischen Gentechnikkonzerne liege. "Weltweit versuchen diese Konzerne mit Unterstützung ihrer Regierungen ihre Interessen direkt auf der globalen Ebene immer stärker durchzusetzen. Auf dieser internationalen Ebene wird entschieden, ob die Gentechnik in der EU und damit auch in Deutschland durchgesetzt werden kann. " Die Ökodemokraten lehnen die Gentechnik ab, da sie gegen die Menschenrechte auf gesunde Nahrung und auf Gesundheit des Abkommens über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verstößt. Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespressestelle: Sartoriusstr. 14 97072 Würzburg Tel. 0931/40486-11 Fax 0931/40486-29 florence.bodisco@oedp.de www.oedp.de
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