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Das UBA beteiligte sich an einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (Dena) mit 50 Nichtwohngebäuden zur Einführung des Energieausweises. Nach Prüfung aller Daten erhält das UBA heute einen Energieausweis wie er künftig in ähnlicher Form für alle neuen und bestehenden Gebäude - egal ob privat oder öffentlich - verbindlich sein wird. Mieterinnen und Mieter sowie Kaufinteressierte von Häusern und Wohnungen können sich so über die energetische Qualität eines Gebäudes informieren. Damit wird es einfacher, sich für eine Unterkunft zu entscheiden, die sowohl die Umwelt wegen ihres geringen Energiebedarfs entlastet als auch niedrige Betriebskosten verursacht. Grund für die Einführung des Energieausweises ist die derzeit anstehende Novellierung der Energieeinsparverordnung. Damit setzt Deutschland die europäische Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Noch ist nicht klar, wie der Energieausweis letztlich aussehen wird. Das UBA spricht sich für den Bedarfsausweis aus, weil dieser die Energieverbrauchseigenschaften des Gebäudes selbst - unabhängig vom Nutzerverhalten - ausdrückt. Wer eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, muss wissen, welche baulichen Eigenschaften das neue Domizil hat. Das lässt sich nur am Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr ablesen - nicht daran, was einzelne Mieterinnen oder Mieter verbraucht haben. Der Verbrauch hängt auch davon ab, wie eine Mieterin oder ein Mieter heizt oder lüftet. Auch beim Autokauf ist der durchschnittliche Kraftstoffbedarf des Modells für die Kaufentscheidung relevant - und nicht, wie viel Sprit ein einzelner Fahrer mit dem Fahrzeug wegen seiner Fahrweise verbrauchte. Mit einem Energiebedarfsausweis können Mieterinnen und Mieter in Zukunft einfacher zwischen Angeboten vergleichen. Findige Vermieter und Hausverkäufer können ebenfalls vom Energieausweis profitieren: Wer Gebäude saniert und mit geringem Energiebedarf glänzen kann, hat gute Argumente auf dem Wohnungsmarkt - gerade bei den ständig steigenden Energiepreisen. Vermieter und Hauseigentümer erhalten mit dem Energieausweis wichtige Hinweise, wie sie ihre Gebäude sanieren können, um Energie zu sparen. Die Kosten für einen Bedarfsausweis halten sich in engen Grenzen: Ein weiterer Dena-Feldversuch mit verschiedenen Wohngebäuden ergab, dass einmalig Kosten von 200 bis 300 Euro entstehen. Ein solcher Energieausweis ist bis zu zehn Jahre gültig. Der Energieausweis für das Dienstgebäude Dessau steht unter www.umweltbundesamt.de/dessau/index.htm zum Download bereit. Weitere Informationen zum Energieausweis bei der Dena unter www.gebaeudeenergiepass.de. Dessau, den 17.05.2006
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