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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 16.05.2006
EU-Parlament nun doch für Verbraucherschutz
Abstimmung über die so genannte "Health Claims"- Verordnung im Europäischen Parlament
Zu der heutigen Abstimmung über die so genannte "Health Claims"- Verordnung im Europäischen Parlament erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin und Mitglied des EU-Ausschusses:

In dem schon seit drei Jahren währenden Rechtsvorhaben zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel hat sich das Europäische Parlament heute nun doch auf eine Lösung geeinigt, die den Verbraucherschutz stärkt, indem sie Irreführung einen Riegel vorschiebt. Die Annahme der Verordnung ist ein wichtiger Etappensieg für die Rechte von Konsumenten, die auf nationaler Ebene mit dem Regierungsentwurf zu einem Verbraucherinformationsgesetz gerade missachtet wurden.

Die Annahme des jetzt vorliegenden Kompromisses zeigt: eine stärkere Reglementierung von nährwertbezogenen Angaben ist sinnvoll und nötig. 70 Prozent der Konsumenten verlassen sich auf die von Herstellern gemachten Angaben. Von Werbeverboten kann nicht die Rede sein- vielmehr handelt es sich um Werbeeinschränkungen an der Stelle, wo Verbraucher mit falschen Versprechungen von Gesundheit zum Kauf von Lebensmitteln animiert werden, die eine extrem schlechte Nährwertbilanz aufweisen. Sehr süße oder sehr fetthaltige Waren dürfen künftig nun nicht mehr mit "macht fit", "macht schlank" beworben werden, und das ist auch gut so.

Weiterhin erlaubt sind Angaben, die wissenschaftlich untermauert und nicht dazu geeignet sind, den Verbraucher irre zu führen. Genehmigungen, was auf Packungen stehen darf und was nicht, werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erteilt. Sehr allgemein gehaltene Aussagen sollen nun durch spezielle Angaben ergänzt werden, die das "Gesunde" am Lebensmittel spezifizieren und damit dem Verbraucher die Kaufentscheidung auf einer besseren Informationsgrundlage ermöglichen. Dem Handel werden großzügige Übergangsfristen eingeräumt, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Begrüßenswert ist, dass auch Markennamen wie "Viva Vital" oder "Slimfast" nun den Nachweis ihrer gesundheitsfördernden Wirkung führen müssen, eine Ausnahme hier hätte der Umgehung der Verordnung Tür und Tor geöffnet. Bei Alkoholika sind auch künftig einzig Angaben zu reduziertem Alkohol- oder Kaloriengehalt erlaubt.

In Zukunft können sich Konsumenten jedenfalls auf eines verlassen: dass auch Fitmacher drin sind, wo Fitmacher drauf steht.


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