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Presse-Stelle:  VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT), D-40239 Düsseldorf
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 04.05.2006
Vorsicht! Brand- und Explosionsrisiken
Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 (Entwurf): Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren - Beurteilung - Schutz-maßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen
(Düsseldorf, 28.04.2006) Die neue Richtlinie der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik behandelt Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen, die bei der Konstruktion und im Betrieb von Entstaubungsanlagen anwendbar sind. Diese Maßnahmen beziehen sich auf filternde Abscheider, Elektroabscheider, Massenkraftabscheider und Nassabscheider, bei denen brennbare Staub-Luft-, Dampf-Luft- oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können.

Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 "Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen " beschreibt Brand- und Explosionsrisiken. Sie gibt Hilfen, wie explosionsfähigen Atmosphären vorgebeugt und Zündquellen wirksam vermieden werden können. Bereits bei der Konstruktion solcher Anlagen kann man durch explosionsfeste Bauweise, Explosionsdruckentlastung und explosionstechnische Entkopplung Vorkehrungen gegen Staubbrände und Staubexplosionen treffen. Diese Richtlinie gibt praktische Hinweise, wie die Richtlinie 94/9/EG beim Betrieb von Entstaubungsanlagen anzuwenden ist, indem sie Kennzeichnung und Prüfpflicht erläutert. Ein Anhang liefert Informationen über hybride Gemische, Zoneneinteilung, Kategorien und Kennzeichnung sowie eine Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung.

Ab Juni 2006 ist die VDI 2263 Blatt 6 als Entwurf für 69,10 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sowie weitere Informationen unter www.vdi.richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 30.9.2006.

Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Presseinformation auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415; Telefax: +49 (0) 211 62 14-124; E-Mail: heiken@vdi.de



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