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Bereitgestellt waren diese Fördermittel dafür, Hochwasserschäden an öffentlicher Infrastruktur zu beheben, bauliche Anlagen nach Möglichkeit aus den Gefährdungsgebieten herauszunehmen und insgesamt für mehr Flächen zur Wasserrückhaltung an den Flußläufen zu sorgen. Neben der Wiederherstellung zerstörter und beschädigter Infrastruktur war eines der Hauptziele, künftige Hochwasserschäden und auch künftige Ausmaße von Hochwasserereignissen nachhaltig zu minimieren. Ergebnis der Studie war, daß in den neuen Bundesländern (Untersuchungsschwerpunkt Sachsen), die Fördermittel regelmäßig gerade für Projekte eingesetzt wurden, die im direkten Widerspruch zu den Förderzielen stehen. Landesweit haben Verwaltung und Politik die Möglichkeiten des verhältnismäßig leichten und unbürokratischen Zugriffs auf reich gefüllte Sondertöpfe dazu genutzt, ihre bereits seit Jahren in den Schubladen liegenden Bauprojekte zu realisieren, für die es bislang an Finanzierungsmöglichkeiten gefehlt hat, vornehmlich im Bereich Straßenbau. Dabei wurden jedoch nicht nur Bauvorhaben aus Hochwassergeldern finanziert, die regelmäßig in keinem ausreichenden Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen standen. Überdies steht eine Vielzahl dieser Projekte auch noch im direkten Widerspruch zu einem nachhaltigen vorbeugenden Hochwasserschutz. Straßen und andere Bauwerke wurden gerade innerhalb der potentiellen Überschwemmungsgebiete realisiert, wo fachlich eigentlich sogar ein Rückbau erforderlich gewesen wäre; Flußläufe wurden nicht renaturiert, sondern vielerorts zu technischen Bauwerken umgestaltet, die keinen Raum mehr für natürliche Wasserrückhaltung ermöglichen. Die Studie wurde den betroffenen Behörden, der sächsischen Landesregierung und auch der Bundesregierung zugänglich gemacht. Inoffiziell wurde mitgeteilt, daß diese Problemlage wohlbekannt sei, aber eine öffentliche Debatte darüber als nicht weiterführend angesehen würde. Angeblich wolle man bei künftigen "Sonderfonds-Ereignissen" seine Lehren aus den Vorgängen um die Hochwassergelder von 2002 ziehen. Vereinzelt kam es zu Debatten auf Landkreisebene und auch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, bspw. in Grimma. Für Nachfragen stehen Ihnen zur Verfügung: - Herr RA Günther unter 0179 / 705 18 59 - Herr Seidemann unter 0178 / 662 77 71 Anlagen: Studie Hochwassergelder 2002 von Okt. 2004 (Presseversion) [23 S., 50 kB] und Nachtrag Studie Flutgelder Nachtrag Dez 06.pdf [1 S., 50 kB] Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther Bernhard-Göring-Straße 152 04227 Leipzig Tel.: 0341 / 30 65 160 Fax: 0341 / 30 65 162 www.anwaltskanzlei-guenther.de
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