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Es ist beschämend, dass die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig Holstein und Thüringen trotz mehrfacher Aufforderung durch die EU-Kommission noch immer nicht ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie nachgekommen sind. Nach wie vor sind Wildvögel in diesen Ländern nur mangelhaft geschützt. Wir weisen darauf hin, dass für die Ausweisung geeigneter Vogelschutzgebiete allein naturschutzfachliche Gründe ausschlaggebend sind. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum der Landesregierungen. Je schneller dies erkannt und danach gehandelt wird, desto eher ist die Gefahr von Strafzahlungen an die Europäische Union gebannt. Die Richtlinie zur Erhaltung der in Europa wild lebenden Vogelarten ist zusammen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Kern der europäischen Natur- und Artenschutzpolitik.
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