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Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts. Die Festlegung auf Schacht Konrad als Atomendlager war von Anfang an rein politisch motiviert und fußte nicht auf sachlichen Erwägungen: Das ehemalige Bergwerk wurde nicht als Endlager-Standort festgelegt, weil es besonders sicher wäre, sondern weil regionale ökonomische Interessen verfolgt wurden. Ein faires und transparentes Suchverfahren hat niemals stattgefunden. Dies wurde im Urteil nicht ausreichend berücksichtigt. Ob der Schacht Konrad der bestmögliche Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist, lässt sich heute nicht sagen, weil er weder geowissenschaftlich noch sicherheitstechnisch mit anderen Standorten verglichen wurde. Rot-Grün hatte diesen Fehler erkannt und ein Moratorium durchgesetzt. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen und der Trägheitskräfte in der SPD konnte ein abgestimmter rot-grüner Gesetzentwurf für die Endlagersuche nicht mehr eingebracht werden. Nun ist Bundesumweltminister Gabriel am Zug. Wir warnen vor falschem Pragmatismus. Schacht Konrad darf nicht deshalb zum Endlager werden, weil keine juristischen Mängel beim Verfahren auszumachen sind. Das Urteil des Gerichts befreit die Bundesregierung nicht davon, ein Gesamtkonzept für die Endlagerung von Atommüll vorzulegen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein auf wissenschaftlich-technischen Kriterien gestütztes Suchverfahren einzuleiten. Damit das Endlager 2030 in Betrieb gehen kann, muss das Suchverfahren nun beginnen. In den letzten sieben Jahren hat die SPD in dieser Frage massiv auf der Bremse gestanden. Wenn sie aber in Sachen Atomausstieg glaubwürdig bleiben will, muss sie endlich handeln.
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