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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 06.03.2006
NABU und BUND: Föderalismusreform im Umweltrecht führt in falsche Richtung
Beschluss der Ministerpräsidenten ist eine verpasste Chance
Berlin - Die Umweltverbände NABU und BUND haben die Ministerpräsidenten für ihre Zustimmung zur geplanten Föderalismusreform heftig kritisiert. "Das ist ein Schritt in die falsche Richtung", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Länderchefs hätten sich gegen klare, systematische Regelungen im Umwelt und Naturschutz ausgesprochen und die Chance auf ein modernes, übersichtliches Umweltrecht leichtfertig vertan. Das von der Großen Koalition selbst gesetzte Ziel, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern klarer aufzuteilen und damit die Gesetzgebungsverfahren effektiver zu gestalten und zu beschleunigen, werde damit deutlich verfehlt, so Miller. Es werde zukünftig nicht weniger Konflikte zwischen Bund und Ländern geben, sondern mehr.

"Die Ministerpräsidenten haben bei ihrem Beschluss selbst die Stimmen aus den eigenen Reihen ignoriert", kritisierte BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm. Im Umweltausschuss sei man sich vor zwei Wochen noch parteiübergreifend einig gewesen, dass die Reform in dieser Weise nicht praktikabel und haltbar sei. Auch die Umweltsachverständigen hatten nachdrücklich vor den Folgen der geplanten Reform gewarnt, der Bundeswirtschaftsminister befürchtet eine daraus resultierende "enorme Rechtsunsicherheit" und selbst der Bundesverband der deutschen Industrie sieht die geplanten Regelungen kritisch. "Die Ministerpräsidenten handeln hier wider besseres Wissen. Woher nehmen sie eigentlich die Arroganz, alle Ratschläge zu ignorieren? Gerade bei Verfassungsänderungen ist - ungleich mehr noch als bei einfachen Gesetzen - besondere Sorgfalt erforderlich", betonte Timm. Diese Sorgfalt fehle hier und die Folgen würden nach bekanntem politischem Muster auf die Gesellschaft abgewälzt.

Aus Sicht der Verbände öffnet die mit der Reform geplante Abweichungsgesetzgebung der Länder dem Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards Tür und Tor. Unternehmen und Bürger würden künftig mit einem Wirrwarr von unterschiedlichen, ein und dieselbe Sache regelnden Gesetzen konfrontiert. Ebenso würden Investoren abgehalten, länderübergreifend tätig zu werden, da sie 16 verschiedene Gesetze beachten müssten.

Auch die Europatauglichkeit der deutschen Verfassung werde nun in höchstem Maße in Frage gestellt. "Es ist zu befürchten, dass es in Zukunft weiter zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren geben wird. Die Länder werden nach dieser Reform ihren Umsetzungsverpflichtungen nicht besser nachkommen als bisher", so Timm. Die Umweltverbände appellierten an die Politiker aller Parteien, ihre endgültige Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überdenken. Sie hätten immer noch die Möglichkeit, die entsprechende Grundgesetzänderung zu verhindern. "Es bleibt zu hoffen, dass die Politiker zum Wohle der Bürger und der Umwelt gegen die geplante Reform im Umweltrecht stimmen werden", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.


Für Rückfragen:
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, Tel. 0177-2787118, E-Mail: susanne.creutzig@nabu.de
Dr. Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer , Tel 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net

Im Internet zu finden unter www.nabu.de und www.bund.net



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