Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Frau Merkel und Herr Seehofer setzen sich, mit ihrer Entscheidung die Richtlinie nicht in deutsches Recht umzusetzen, eigenmächtig über bestehende EU-Regelungen hinweg. Im Alleingang auf gesundheitspolitisch sinnvolle Maßnahmen zu verzichten, ist kaum vermittelbar. Die Ankündigung, bis zur Urteilsverkündung der deutschen Klage gegen die Richtlinie zu warten, ist pures auf Zeit spielen. Wenn der europäische Gerichtshof ähnlich wie im Jahr 2000 bei seinem Urteil über die Vorgängerrichtlinie argumentiert, hat die Bundesrepublik nur geringe Chancen auf einen Erfolg - grenzüberschreitende Werbung fällt in die Regelungskompetenz der EU. Die mit sehr großer Mehrheit verabschiedete EU-Tabakwerberichtlinie hätte bis Juli 2005 umgesetzt werden müssen. Die Klage der Bundesrepublik gegen diese Richtlinie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Europäische Kommission hat Deutschland ein Umsetzungsultimatum bis Anfang April gesetzt, bevor sie Klage gegen die Bundesrepublik erhebt. Dies kann Strafzahlungen zur Konsequenz haben.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |