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US-Landwirte, so die Argumentation der Kläger, könnten ihre Produkte nicht mehr in die EU exportieren. Vor allem Soja und Mais aus den USA sind zu einem hohen Prozentsatz mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert. Die EU hatte in dem Verfahren argumentiert, es gäbe begründete wissenschaftliche Zweifel an der Sicherheit der Gen-Pflanzen, die lange Zulassungsverfahren rechtfertigen. Seit 2004 gälten zudem neue Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit in der EU, die eine Zulassung von GVO ermöglichten. Dazu Andreas Bauer, Gentechnikexperte des Umweltinstitut München e.V.: "Die Entscheidung der WTO stellt die Interessen der Gentechnik-Konzerne wie Monsanto, Dow und Dupont/Pioneer über diejenigen der europäischen Verbraucher und Landwirte. Die Europäer lehnen die Agro-Gentechnik mit großer Mehrheit ab." Mittlerweile fordern auch 172 europäische Großregionen wie die Toskana oder Oberösterreich von der EU-Kommission das Recht, den Anbau von Gen-Pflanzen zu untersagen. "Mit diesem Ergebnis soll vor allem Druck auf Staaten innerhalb und außerhalb Europas erzeugt werden, die aus begründeter Sorge um Gesundheit und Ökosystem gentechnikfrei bleiben wollen" so Andreas Bauer. "Wir fordern die EU-Kommission auf, trotz des Urteils der WTO dafür sorgen, dass Regionen und Staaten das Recht bekommen, GVO zu verbieten, um Landwirte und Verbraucher zu schützen." Hintergrund der US-Klage war das von 1998 bis 2004 bestehende Moratorium für die Zulassung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Im Fokus der USA stehen besonders EU-Staaten, die den Import oder Anbau von Gen-Pflanzen nach wie vor verboten haben. Neben Österreich, Frankreich, Griechenland, Italien und Luxemburg haben mittlerweile auch Polen und Ungarn den Anbau oder Import von zugelassenen Gen-Pflanzen gestoppt. Derzeit existieren in der EU elf nationale Verbote. Unter den verbotenen GVO befindet sich auch der umstrittene Mon810-Mais des US-Konzerns Monsanto, der 2006 erstmals offiziell in Deutschland angebaut werden darf. Das Umweltinstitut München e.V. befürchtet, dass die aktuelle Entscheidung die USA ermutigen könnte, eine neue Klage bei der WTO einzureichen. Ein zweiter Streitfall wird in den USA bereits seit längerer Zeit von der Agrarlobby gefordert und derzeit in Regierungskreisen diskutiert. Dieser neuen Klage sollen die Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregelungen der EU zum Opfer fallen. Das Hintergrundpapier der ASA (American Soybean Association) über den geplanten zweiten WTO-Streitfall: www.soygrowers.com/policy/priorities05.pdf Die gentechnikfreien Regionen in Europa: www.gmofree-europe.org Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Andreas Bauer Tel. (089) 30 77 49-14 ab@umweltinstitut.org Umweltinstitut München e.V. Landwehrstr. 64a 80336 München www.umweltinstitut.org
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