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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 07.02.2006
WTO mißachtet im GVO-Streit Vorsorgerecht der Staaten
EU-Kommission kämpfte nicht für Verbraucherinteressen
Zur heutigen Zwischenentscheidung des WTO-Streitschlichtungsgerichtes zur Gentechnik-Klage der USA und anderer Staaten gegen die EU, deren Inhalt aus diplomatischen Kreisen bekannt wurde, erklärt die Europaabgeordnete und Gentechnikexpertin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen):

Das vorläufige Urteil des WTO-Streitschlichtungsgerichtes im Gentechnikfall ist ein Schlag ins Gesicht der VerbraucherInnen. Im Namen des freien Welthandels sollen nun Saatgutkonzernen auf Kosten der KonsumentInnen Profit machen dürfen. Mit der Entscheidung, der Klage von Argentinien, Kanada und den USA im Grundsatz Recht zu geben, missachtet die WTO das Recht ihrer Mitgliedsstaaten, im Sinne des Vorsorgeprinzips die Wahlfreiheit ihrer Bevölkerung zu wahren und sie vor potentiellen Gefahren für Gesundheit und Umwelt zu schützen. Dies kann nicht akzeptiert werden.

Die EU hatte allerdings unter dem Druck des WTO-Verfahrens bereits in 2004 das durch die Klage angegriffene und seit 1998 bestehende defacto-Moratorium für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) aufgehoben und die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Wichtiger als die handelspolitischen Auswirkungen der Entscheidung ist daher die Tatsache, dass die EU-Kommission hat nicht engagiert in Genf für den Verbraucherschutz gekämpft. Ein Einfuhrverbot aus gesundheitlichen Gründen ist nach WTO-Regeln erlaubt, wenn das Verbot wissenschaftlich begründet wird. Nicht erlaubt seien reine Vorsichtsmaßnahmen gegen theoretisch mögliche Gefahren. Spätestens mit den alarmierenden Ergebnissen der Fütterungsstudien zum Genmais MON863 ist jedoch offensichtlich, dass die ökologischen und gesundheitlichen Gefahren nicht länger Kassandra-Prophezeiungen, sondern ernstzunehmende Realität sind. Die Verfütterung des Genmais an Ratten hat zu alarmierenden Anomalien wie starken Veränderungen im Blutbild und an den Organen der Tiere geführt. Diese besorgniserregenden Erkenntnisse sind nicht nur von der EU-Kommission bei der EU-weiten Zulassung sträflich vernachlässigt, sondern sind auch im WTO-Streit nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Kommission muss ihre Zulassungspraxis ändern. Offene Sicherheitsfragen müssen lückenlos geklärt werden, statt Zulassungsanträge einfach durchzuwinken. Dies ist eine neue Chance, der GVO-ablehnenden Mehrheit der europäischen Bevölkerung zu zeigen, welchen Stellenwert der Verbraucherschutz in Europa einnimmt. In Zukunft muss die Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse zu GVO-Risiken ernst nehmen. Um die Tür weiter offen zu halten, um in kommenden Handelskonflikten die Einfuhr von Genprodukten WTO-konform zu untersagen. Denn wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg.

Hiltrud Breyer
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