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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 15.12.2005
Wissen woher der Strom kommt:
Stromkennzeichnung tritt in Kraft
Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die seit heute vorgeschriebene Stromkennzeichnung, warnt aber davor, an das neue Instrument direkt nach der Einführung zu hohe Erwartungen zu stellen. "Die Stromkennzeichnung bringt mehr Information und damit mehr Wahlfreiheit für die Stromkunden. Es wäre falsch, das neue Instrument schon jetzt abschließend zu beurteilen, weil es offene Fragen in der Umsetzung gibt. Die Stromkennzeichnung braucht eine faire Chance, sich zu bewähren", sagte Prof. Dr. Andreas Troge, der Präsident des Umweltbundesamtes. Er betonte aber auch, dass die Praxis der Stromlieferanten sorgfältig zu beobachten sei und offene Fragen geklärt werden müssten. Eine eindeutige Information der Stromkunden sei sicher zu stellen. Seit heute müssen die Stromversorger in Deutschland die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland darüber informieren, aus welchen Quellen der von Ihnen verbrauchte Strom stammt. Zugleich sind mindestens der Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid und der Anfall radioaktiver Abfälle anzugeben. Das ermöglicht es den Stromkunden, ihren Versorger nicht nur anhand des Strompreises, sondern auch wegen der Herkunft des Stromes auswählen zu können.

Die Stromkennzeichnung ist ein für Deutschland neues Instrument. Seine Einführung wirft Fragen sowohl bei der Bilanzierung der Stromherkunft als auch bei der Darstellung der Kennzeichnung auf. Wie diese auszusehen hat, sollte die Branche selbst regeln. Das Umweltbundesamt kann die Kritik an einem Vorschlag des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) nachvollziehen, denn dieser Vorschlag kann dazu führen, dass die großen Anbieter mehr Ökostrom ausweisen, als sie tatsächlich liefern.

Die neue Transparenz für die Stromkunden macht eine Regelung des im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglich. Danach müssen die Stromanbieter ab dem 15. Dezember 2005 auf ihren Stromabrechnungen alle Energieträger benennen, aus denen der gelieferte Strom stammt. Grundlage der deutschen Vorschriften ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003. Die Bundesregierung hat zunächst darauf verzichtet, eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zu nutzen, mit der genauere Vorgaben zur Stromkennzeichnung gemacht werden könnten. Vielmehr wird auf die Selbstregelung durch die Strombranche gesetzt.

Da sich viele Fragen zur Stromkennzeichnung erst in der Praxis beantworten lassen, wird das UBA den Markt beobachten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen.

Kunden, die schon heute verlässlich grünen Strom kaufen wollen, empfiehlt das UBA, sich an die Öko-Strom-Kennzeichen zu halten.

Dessau, den 15. Dezember 2005


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