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Die Stromkennzeichnung ist ein für Deutschland neues Instrument. Seine Einführung wirft Fragen sowohl bei der Bilanzierung der Stromherkunft als auch bei der Darstellung der Kennzeichnung auf. Wie diese auszusehen hat, sollte die Branche selbst regeln. Das Umweltbundesamt kann die Kritik an einem Vorschlag des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) nachvollziehen, denn dieser Vorschlag kann dazu führen, dass die großen Anbieter mehr Ökostrom ausweisen, als sie tatsächlich liefern. Die neue Transparenz für die Stromkunden macht eine Regelung des im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglich. Danach müssen die Stromanbieter ab dem 15. Dezember 2005 auf ihren Stromabrechnungen alle Energieträger benennen, aus denen der gelieferte Strom stammt. Grundlage der deutschen Vorschriften ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003. Die Bundesregierung hat zunächst darauf verzichtet, eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zu nutzen, mit der genauere Vorgaben zur Stromkennzeichnung gemacht werden könnten. Vielmehr wird auf die Selbstregelung durch die Strombranche gesetzt. Da sich viele Fragen zur Stromkennzeichnung erst in der Praxis beantworten lassen, wird das UBA den Markt beobachten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen. Kunden, die schon heute verlässlich grünen Strom kaufen wollen, empfiehlt das UBA, sich an die Öko-Strom-Kennzeichen zu halten. Dessau, den 15. Dezember 2005
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