Ein Service von
www.ECO-World.de
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 06.12.2005
Mehr Rechte für Bahnkunden
Zur Einigung der europäischen Verkehrsminister über mehr Kundenrechte im internationalen Bahnverkehr
Zur Einigung der europäischen Verkehrsminister über mehr Kundenrechte im internationalen Bahnverkehr erklären Bärbel Höhn, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz, und Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Wir begrüßen, dass die europäischen Verkehrsminister die Verbraucherrechte für Bahnkunden im grenzüberschreitenden Verkehr stärken wollen und fordern die Bundesregierung auf, zügig endlich auch für Deutschland ein gesetzliches Entschädigungssystem zu schaffen.

Eine Entschädigung von 25 Prozent bei einer Verspätung ab einer Stunde bis zu zwei Stunden und 50 Prozent bei mehr als zwei Stunden ist aus Verbrauchersicht zwar noch nicht optimal, aber sie bezieht sich auf eher längere Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr und geht damit in diesen Fällen weiter als die bisherigen Entschädigungsleistungen der Deutschen Bahn AG.

Wir fordern, dass die große Koalition - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - schnell eine kohärente gesetzliche Regelung für Verspätungen bei der Bahn, aber auch im Nahverkehr und bei Reisebussen schafft. Dabei ist die in den Niederlanden getroffene Regelung eine gute Richtschnur. Wichtig ist auch, dass für kürzere Strecken im Nahverkehr eine gesetzliche Regelung gefunden wird. Die jetzt vereinbarte europäische Regelung stellt deshalb aus unserer Sicht die Mindestanforderung dar. Für längere Verspätungen müssen höhere Entschädigungen gezahlt werden.

Die ebenfalls beschlossene Liberalisierung des Schienenpersonenfernverkehrs in der EU begrüßen wir. Allerdings ist unverständlich, warum der Ministerrat nicht dem Vorschlag des EU-Parlaments gefolgt ist, auch für die Öffnung der nationalen Märkte für Anbieter aus anderen EU-Staaten einen verbindlichen Termin zu setzen. Eine solche Öffnung würde den Wettbewerb befördern und dadurch mehr und bessere Angebote für die Verbraucher bringen.

Zum Hintergrund: Die Deutsche Bahn AG hat sich in einer Kundencharta dazu verpflichtet, verbindlich 20 Prozent Entschädigung bei mehr als 60 Minuten Verspätung zu zahlen. Eine weitere Stufe gibt es nicht. Andere Beförderungsmängel sind noch ungeregelt. Die aus dem 19. Jahrhundert stammende Ausnahmeklausel für Bahnen, die auch heute noch dazu führt, dass eine Entschädigungsregel nach BGB für Bahnleistungen nicht gilt, ist im 21. Jahrhundert mehr als antiquiert. Daher ist eine gesetzliche Regelung überfällig.


Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln.